Einheitspatent könnte schon 2017 in Kraft treten

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Großbritannien zieht mit - trotz des Brexit.

Wien.Das geplante Einheitspatent – der offizielle Name lautet Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW) – könnte trotz des Brexit bald in Kraft treten. Gelten soll es nach derzeitigem Stand in 26 Mitgliedstaaten der EU, der erste Vertragsstaat, der es ratifiziert hat, war Österreich im Jahr 2013. „Mittlerweile liegen die Ratifizierungen von elf Vertragsstaaten, auch von Frankreich, vor“, sagt Rechtsanwalt Christian Gassauer-Fleissner.

Damit es wirksam wird, müssen es 13 Staaten ratifizieren, darunter Großbritannien, Deutschland und Frankreich. Das Brexit-Votum stellte es somit gänzlich infrage. Rechtzeitig für die Sitzung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit vom 28. November kündigte die britische Regierung jedoch an, das nationale Ratifizierungsverfahren fortzusetzen, nach inoffiziellen Informationen soll das bis zum Frühjahr 2017 erledigt sein. Diese Entscheidung sei beachtlich, sagt Gassauer-Fleissner. Immerhin müssen die Briten dafür die Priorität europäischen Rechts anerkennen, und ebenso, dass Entscheidungen des Einheitlichen Patentgerichts vor dem EuGH bekämpft werden können.

Unternehmen rät der Jurist, sich rechtzeitig mit dem neuen Patentsystem auseinanderzusetzen. Ein einheitliches Patent für alle Vertragsstaaten zu bekommen, wird einfacher werden, Streitigkeiten wird man in einem einzigen Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht führen können. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.12.2016)

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