Anreiz für Großunternehmen, mehr zu investieren

Seit 1. März gibt es auch für Großunternehmen eine Investitionszuwachsprämie.

Seit Beginn dieses Jahres können kleine und mittlere Unternehmen die sogenannte KMU-Investitionszuwachsprämie bis zu einer Höhe von 15 Prozent in Anspruch nehmen. Seit 1. März ist nun auch für große Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder mit einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro und einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro eine Investitionszuwachsprämie möglich.

Zehn Prozent des Zuwachses gegenüber Vorjahren

Die Prämie für Großunternehmen beträgt zehn Prozent vom Investitionszuwachs im Vergleich zu den vorangegangen drei Jahren. Dazu ein Beispiel: Die Investitionshöhe des Antragstellers betrug 2016 vier Millionen, 2015 waren es 4,5 Millionen und 2014 nur noch 3,5 Millionen. Der Durchschnitt betrug also vier Millionen Euro pro Jahr. Im Jahr 2017 sind fünf Millionen Euro an neuen Investitionen geplant, sodass der Investitionszuwachs eine Million Euro ausmacht. Die mögliche Investitionszuwachsprämie beträgt daher davon zehn Prozent, also 100.000 Euro.

Die tatsächliche Höhe der Prämie unterliegt jedoch Einschränkungen. Der Investitionszuwachs muss mindestens 500.000 Euro betragen. In Gebieten, die nicht als Regionalförderungsgebiete ausgewiesen sind, unterliegt die Investitionszuwachsprämie der sogenannten De-minimis-Regelung. Die Summe aller Förderungen, die dieser Regelung unterliegen, darf innerhalb von drei Jahren einen Betrag von 200.000 Euro nicht übersteigen. Förderungswerber müssen daher prüfen, ob und in welcher Höhe sie in den Jahren 2015 bis 2017 De-minimis-Förderungen erhalten haben.

Mehr Prämie in Regionalförderungsgebieten

In Regionalförderungsgebieten beträgt die Prämie bis zu einer Million Euro, wenn die Investition für eine neue Betriebsstätte oder für eine Anlage zur Herstellung neuer Produkte (mit einem neuen OeNace-Code) verwendet wird. Der sogenannte OeNace-Code einer Branche bzw. eines Produkts ist bei der Statistik Austria erhältlich.

Wichtig ist, dass der Förderantrag bei der Austrian Wirtschaftsservice GmbH über den sogenannten elektronischen Fördermanager vor der Bestellung der beantragten Investitionsgüter eingereicht wird. Bestimmte Investitionen wie z.B. leasingfinanzierte oder gebrauchte Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge, immaterielle Investitionen, Grundstücke  oder aktivierte Eigenleistungen können nicht gefördert werden.

Die Richtlinie zu diesem Förderungsprogramm soll vom Bund in Kürze beschlossen werden. Förderanträge können aber bereits jetzt bis Ende 2017 eingereicht werden. Die Vergabe der Förderungsmittel erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Ein gefördertes Investitionsprojekt ist innerhalb von zwei Jahren ab Förderzusage umzusetzen.

Der Autor

DDr. Walter Baumann ist Wirtschaftsprüfer und Gerichtssachverständiger.

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