Umfahrung Schützen: Ein teures Happy End

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Der Streit um die Umfahrungsstraße ist zu Ende. Was herauskam, hätte das Land viel billiger haben können.

Wien. Die dritte Flughafen-Piste war spektakulärer, juristisch mehr Facetten hatte aber ein anderer umweltrechtlicher Streitfall: Jener um die Umfahrung Schützen im Burgenland. Skurriler Höhepunkt: Die längst eröffnete Straße führte plötzlich über Privatgrund. Der Verwaltungsgerichtshof hatte nicht umhin gekonnt, die Enteignungsbescheide zu kippen.

Es folgte der nächste Akt der Tragikomödie: Einleitung neuer Enteignungsverfahren, im Gegenzug Zivilklagen der Grundeigentümer auf Freiheit ihres Eigentums. Aller Wahrscheinlichkeit nach hätten sie sich damit durchgesetzt, meinen mit der Materie vertraute Juristen. An einer Sperre der Straße und schließlich am Rückbau hätte dann kein Weg vorbeigeführt. Das Zivilrecht ist da ziemlich eindeutig.

Und jetzt? Jetzt hat man sich doch noch geeinigt, das Land Burgenland mit allen Grundeigentümern, auch mit zwei Esterházy-Stiftungen. Auf zweifellos höhere Ablösezahlungen für die Eigentümer, aber auch auf Maßnahmen zum Lärm-, Wild- und Grundwasserschutz, die die Anrainer von Anfang an wollten. Und die wahrscheinlich auch bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als Auflagen herausgekommen wären.

Verstoß gegen Unionsrecht

Aber wozu dann der ganze Aufwand? Zur Erinnerung: Begonnen hatte es vor Jahren damit, dass eine UVP partout vermieden werden sollte. Aus der zunächst geplanten Schnellstraßen-Verlängerung – die jedenfalls UVP-pflichtig gewesen wäre – wurde eine Landesstraße. Dann bescheinigte sich das Land selbst, dass keine UVP nötig sei. Per Feststellungsbescheid. Ohne Mitsprache der Anrainer, die man dann aber auf Basis eben dieses Bescheides enteignete.

Der österreichischen Gesetzeslage entsprach das damals noch, Juristen warnten aber, es sei unionsrechtswidrig. War es auch, wie der EuGH bald darauf in einem anderen Fall bestätigte. Damit waren auch für Schützen die Weichen gestellt, die Enteignungen Makulatur. Schon zuvor hatte der VwGH auch die wasserrechtlichen Bewilligungen gekippt.

Aber jetzt ist ja alles gut, die Straße kann weiter befahren werden, und es gibt Umweltauflagen. Nur leider um Jahre später und ungleich kostspieliger, als wenn gleich eine UVP durchgeführt worden wäre. Fazit auf Projektwerbersicht: Das Umweltrecht umgehen zu wollen, ist keine gute Idee. Will man es am allerschlechtesten, am allerteuersten machen, dann bitte genauso wie hier.

Fazit aus Anrainersicht: Um einen Projektwerber das Fürchten zu lehren, schwingt man am besten die Keule des Zivilrechts. Geht übrigens auch ohne missglückte Enteignung, wenn man einfach „nur“ Nachbar ist. Dann klagt man eben auf Freiheit seines Eigentums von den durch das Projekt verursachten Immissionen.

Fazit aus Steuerzahlersicht: Wird Projektmanagement so betrieben wie hier, kann man nur draufzahlen. Und höchstens als Wähler die Rechnung präsentieren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2017)

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