Urteil der Woche

„Soziales Arschloch“ ist eine Beleidigung

Symbolbild Arbeitsgericht
Symbolbild Arbeitsgericht(c) imago/Eckhard Stengel (imago stock&people)
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Das deutsche Arbeitsrecht gilt als arbeitnehmerfreundlicher als das österreichische. Im aktuellen Fall jedoch entschlossen sich die Gerichte die Seite des Arbeitgebers zu ergreifen.

Ein 62-jähriger Mann arbeitete schon 23 Jahre lang in einem kleinen, familiengeführten Installateurbetrieb. Eines Tages kam es zu einem Wortwechsel zwischen ihm und dem Vater der Geschäftsführer, der früher den Betrieb geführt hatte. Dabei dürfte sich der Mann nachhaltig geärgert haben. Als er grußlos den Raum verließ, nahm er im Gehen noch die Worte seines Ex-Chefs „Kinderkram. Sind wir denn hier im Kindergarten?“ wahr.

Gleich am nächsten Morgen kam es mit den amtierenden Geschäftsführern zum nächsten Streit. Dabei vertrat der Mitarbeiter die Meinung, dass die Junior-Geschäftsführer gerne den Chef raushängen ließen und dass sich ihr Vater am Vortag wie ein „Arsch“ benommen habe. Und sie, seine Söhne, seien am besten Wege, ihrem Vater den Rang abzulaufen. Im Übrigen sollten sie ihn kündigen, wenn sie mit ihm nicht zufrieden seien. „Soziale Arschlöcher“ seien sie ohnehin schon.


Diese Ansage kam bei den Chefs nicht so gut an. Am selben Abend stellten sie den Mitarbeiter dienstfrei. Als ersich auch dann nicht bei ihnen entschuldigte, kündigten sie ihn fristlos. (In Österreich entspräche dieser Schritt einer Entlassung.) Der Geschasste fand das völlig unfair und zog vor Gericht. Seine Äußerung sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Überdies habe er im Affekt gehandelt, nachdem er vom Vater des Geschäftsführers provoziert worden war, sagte er.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sah das anders und in der „Soziale Arschlöcher“-Ansage eine grobe Beleidigung. Dem Familienbetrieb sei es deshalb nicht zumutbar gewesen, das langjährige Arbeitsverhältnis aufrecht zu halten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2017)

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