Steuerflucht: Schlupflöcher schließen sich

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Symbolbild. (c) imago/Norbert Schmidt (imago stock&people)
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Ab dem kommenden Jahr eignen sich auch ausländische Polizzen nicht mehr als Geldversteck.

Wien. Ab dem kommenden Jahr werden auch die letzten Überbleibsel des Bankgeheimnisses Geschichte sein. Ab dann nimmt Österreich, genauso wie über 100 weitere Länder, am automatischen Informationsaustausch über Steuerdaten teil.

Initiiert wurde dieser von der OECD, sogar bisherige Steueroasen wie Panama sind mit dabei. Vom automatischen Datenaustausch betroffen sind ausländische Anleger in Österreich, aber auch Österreicher, die Geld im Ausland geparkt haben: Der heimische Fiskus bekommt dann von allen teilnehmenden Ländern ebenfalls Informationen – und zwar in höchst detaillierter Form. „Über jeden ausländischen Kunden wird gemeldet, welche Erträge er gehabt hat“, sagt Rechtsanwältin Sibylle Novak, Partnerin bei CMS Reich-Rohrwig Hainz. Damit breche endgültig eine neue Ära an: „Hinterziehen geht nicht mehr.“

Selbstanzeige vorbereiten

Für Österreicher mit Auslandskonten, die steuerlich noch etwas zu bereinigen haben, bedeutet das: Der Countdown für eine Selbstanzeige läuft. Denn eine solche muss eingebracht werden, solange die Behörde nichts von der Verfehlung weiß – nur dann wirkt sie strafbefreiend (und man muss „bloß“ die hinterzogene Steuer nachzahlen). Sie muss aber auch gut vorbereitet werden: Sind die Angaben in der Selbstanzeige nicht korrekt oder unvollständig, ist die strafbefreiende Wirkung weg.

Der richtige Zeitpunkt, um mit der Vorbereitung zu beginnen, sei deshalb jetzt, sagt Novak. Spätestens in der ersten Jahreshälfte 2018 müsse die Anzeige dann eingereicht werden, um der erstmaligen Meldung durch die ausländischen Institute zuvorzukommen.

Vor allem ein Detail ist vielen nicht bewusst: Auch wer Geld bei einer ausländischen Versicherung geparkt hat, ist nicht mehr auf der sicheren Seite. „Die Versicherungen melden künftig ebenfalls ihre ausländischen Kunden“, sagt Novak. Damit platzt ein Ausweichmodell, in das sich so mancher betuchte Bankkunde flüchtete, als die Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein in Kraft traten: Nicht wenige transferierten hohe Beträge in eine Lebensversicherung im jeweiligen Land, um der Meldung durch die Geldinstitute zu entgehen. Damals funktionierte das noch, denn Versicherungen waren von den Steuerabkommen nicht miterfasst. Künftig macht man sich jedoch mit einer hoch dotierten Polizze, die man im relevanten Zeitraum in der Schweiz oder in Liechtenstein abgeschlossen hat, höchst verdächtig.

Polizzen in Millionenhöhe

Zum Teil gehe es da um zweistellige Millionenbeträge, die nun offengelegt werden müssen, sagt die Juristin. Das Problem sind dabei nicht die Gewinne, die innerhalb der Versicherung erzielt wurden – diese sind legal steuerfrei. Sondern Erträge, die in der Zeit davor erzielt und vor dem Fiskus versteckt wurden. Novak: „Zehn Jahre muss man nachversteuern.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.08.2017)

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