Schlechter Brandschutz: Wie viel Miete muss man zahlen?

Gastherme
Gastherme(c) imago/photothek (Raphael Huenerfauth/photothek.net)
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Eine Mieterin zahlte keine Miete mehr, als sie erfuhr, dass der Brandschutz in ihrer Wohnung mangelhaft war. Zu Recht?

Wien. Wann darf ein Mieter den Mietzins mindern und vor allem in welchen Fällen? Diese Frage führt nicht nur zwischen Mietern und Vermietern häufig zu Diskussionen, sondern beschäftigt auch oft die Gerichte. So auch in diesem Fall.

In der Wohnung einer Mieterin fiel die Therme 2008 zur Gänze aus. Bei Ermittlung der Ursache wurde festgestellt, dass dafür ein Abgasrückstau verantwortlich war. Die Einmündung des Abgassammlers in die Wohnung der Mieterin war nämlich mangelhaft. Bemerkt wurde bei dieser Gelegenheit allerdings auch, dass in zahlreichen Wohnungen des Hauses unzulässigerweise Ventilatoren in Betrieb waren. Die Folge: Werden diese gleichzeitig mit der Therme betrieben, kann ein Abgasrückstau entstehen. Auch in der Wohnung der Beklagten war ein solcher Ventilator angebracht, der vermutlich den Abgasrückstau ausgelöst hatte. Er wurde danach sofort abgeklemmt.

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