Fusionen sind künftig öfter meldepflichtig

Illustration: Marin Goleminov
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Bei Fusionen wollen die Wettbewerbshüter jetzt auch den Kaufpreis wissen. Ist er hoch, kann Prüfpflicht bestehen.

Wien. 420 nationale Unternehmenszusammenschlüsse wurden im Vorjahr von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) geprüft. Um 54 mehr als im Jahr 2015, um 182 mehr als 2010. Die steigenden Zahlen sind ein gutes Zeichen, sie untermauern den konjunkturellen Aufschwung: Brummt die Wirtschaft, tut sich tendenziell auch mehr am Transaktionsmarkt.

Künftige Anstiege könnten aber auch einen anderen Grund haben: Seit 1. November gilt eine neue gesetzliche Regelung. Und diese weitet die Fusionskontrolle aus. Bisher bestand nur bei Überschreitung bestimmter Umsatzschwellen Anmeldepflicht bei der Behörde – jetzt kommt es darüber hinaus auch auf den Kaufpreis an. Die Anmeldepflicht werde auf Fallkonstellationen ausgedehnt, „in denen Unternehmen zu einem hohen Preis gekauft werden, auch wenn die Umsätze unterhalb der bisherigen Schwellen liegen“, erklärt Peter Matousek, Geschäftsstellenleiter der BWB.

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