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Amtshilfe nach Diebstahl von Kontodaten?

07.02.2010 | 18:30 |  BENJAMIN TWARDOSZ (Die Presse)

Derzeit wandern Datenträger mit hochsensiblen Bankdaten von einem Land in das andere. Gegen Auskunftsersuchen ausländischer Steuerbehörden können nur die Höchstgerichte helfen.

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WIEN. Wer mitverfolgt, wie Datenträger mit hochsensiblen Bankdaten derzeit von einem Land in das andere wandern, mag sich fragen, wie lange es wohl noch dauert, bis eine CD mit österreichischen Bankdaten durch den deutschen Finanzminister gekauft wird.

Wie man einigen Berichten entnehmen kann, weigert sich die Schweiz, auf der Basis gestohlener Kontodaten Amtshilfe zu leisten, weil der Kauf gestohlener Kontodaten in der Schweiz verboten sei. Behörden könnten aber auch dann, wenn ihnen bereits eine CD vorliegt, auf Amtshilfe angewiesen sein – Anlass genug, über den Rechtsschutz gegen Amtshilfeersuchen in Österreich nachzudenken.

 

Bankgeheimnis gelockert

Erst jüngst musste Österreich auf Druck der OECD sein Bankgeheimnis lockern. Verlangt eine ausländische Steuerbehörde gestützt auf eine Rechtsgrundlage Informationen, die für ein Abgabenverfahren voraussichtlich erheblich sind, ist eine österreichische Bank nun grundsätzlich verpflichtet, diese Informationen zu erteilen, auch wenn diese unter das Bankgeheimnis fallen. Betroffen sind davon primär Steuerausländer, aber unter Umständen auch Österreicher mit Anknüpfungspunkt im Ausland und Konto im Inland.

Das dazu erlassene Amtshilfe-Durchführungsgesetz (ADG) selbst sieht zwar keine Sanktionen vor, wenn die Bank dieser Aufforderung nicht nachkommt, allerdings können nach anderen Gesetzen Zwangsstrafen verhängt werden, wenn eine Auskunft zu Unrecht verweigert wird.

Bemerkenswert ist, wie der Rechtsschutz gegen behördliche Auskunftsersuchen geregelt ist. Der Steuerpflichtige ist zwingend vom Auskunftsersuchen zu informieren und kann dann innerhalb von zwei Wochen einen Bescheid beantragen. Einzige Rechtsschutzmöglichkeit gegen diesen Bescheid ist eine Beschwerde direkt an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) oder den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Nach Bescheiderlassung hat der Steuerausländer somit nur die Wahl, sich entweder innerhalb von sechs Wochen an ein Höchstgericht zu wenden oder der Auskunftserteilung tatenlos zuzusehen.

Entscheidend wird sein, dass seinem Rechtsschutzgesuch „aufschiebende Wirkung“ zuerkannt wird. Grundsätzlich kommt Beschwerden beim VwGH und beim VfGH keine aufschiebende Wirkung zu. Das bedeutet, dass die Bank Informationen auch dann erteilen müsste, wenn ihr Kunde bereits Beschwerde dagegen erhoben hat. Eine Beschwerde wäre dann sinnlos. Nur wenn der VwGH oder der VfGH aufschiebende Wirkung bewilligt, kann die Auskunft zumindest bis zur Beendigung des Verfahrens hinausgezögert werden.

Das ADG sieht vor, dass bis zur Entscheidung über den Antrag auf aufschiebende Wirkung dem Auskunftsersuchen nicht entsprochen werden darf. Sobald der VwGH aber eine aufschiebende Wirkung verneint hat, könnte die Auskunft erteilt werden. Der VwGH kann dann nur noch nachträglich feststellen, dass die Bewilligung der Auskunftserteilung rechtswidrig war. Das wäre ein schwacher Trost für den Steuerpflichtigen.

Die Voraussetzungen für die Gewährung von aufschiebender Wirkung sind streng. Insbesondere muss der Steuerpflichtige einen unverhältnismäßigen Nachteil nachweisen, der mit der Auskunftserteilung verbunden wäre. Ob die drohende Steuerlast im Ausland ein unverhältnismäßiger Nachteil wäre, ist höchst fraglich.

Die aufschiebende Wirkung hat zumindest den Effekt, dass die Auskunftserteilung hinausgeschoben wird. Die Aufschiebung gilt nämlich bis zur Beendigung des Verfahrens. Bei einer Verfahrensdauer in Abgabensachen von etwa zwei bis vier Jahren verschafft dies dem Steuerpflichtigen eine ordentliche „Verschnaufpause“ und unter Umständen wertvolle Zeit.

 

Gründe, Auskunft zu verweigern

Inhaltlich müsste der Steuerpflichtige vorbringen, dass die Voraussetzungen für eine Auskunftserteilung nicht vorliegen. Sofern noch kein Finanzstrafverfahren eingeleitet ist, wäre eine Auskunft zum Beispiel unzulässig, wenn die Anfrage nicht hinreichend konkret ist, die Information nicht erheblich ist oder wenn die innerstaatlichen Ermittlungsmöglichkeiten des ausländischen Staates noch nicht voll ausgeschöpft sind.

Das ADG allein ist im Übrigen keine Rechtsgrundlage für die Auskunftserteilung. Zusätzlich muss mit dem betreffenden Staat vereinbart sein, dass das Bankgeheimnis durchbrochen werden darf. In einem nach österreichischen rechtsstaatlichen Grundsätzen eingeleiteten Finanzstrafverfahren war dies bisher schon möglich, in Abgabenverfahren nicht. Österreich arbeitet erst daran, Abkommen abzuschließen, die eine Auskunftserteilung auch in Abgabenverfahren vorsehen. Derzeit sind mit etwa 18Staaten solche Amtshilferegelungen getroffen. Gerade mit Deutschland sind die Verhandlungen dazu allerdings ins Stocken geraten.

Die nächsten Verfahren wegen Auskunftsersuchen (ob nun aufgrund einer CD oder sonstiger Indizien) bleiben abzuwarten. Mit zunehmender Anzahl von bilateralen Abkommen, die Auskünfte vorsehen, und steigender Aktivität ausländischer Behörden werden allerdings vermutlich auch Beschwerden gegen die Gewährung von Auskünften zunehmen.

MMag. Dr. Twardosz, LL.M., ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei Wolf Theiss. Er ist Autor des Buches „Die erfolgreiche VwGH Beschwerde“, Verlag LexisNexis 2010.

AUF EINEN BLICK

Österreich musste das Bankgeheimnis lockern. Rechtlich fundierte Auskunftsersuchen ausländischer Steuerbehörden müssen von heimischen Banken beantwortet werden. Betroffen sind davon in der Regel Steuerausländer, unter Umständen aber auch Inländer mit Steuerpflicht im Ausland und Konto in Österreich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.02.2010)

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51 Kommentare
 
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Gast: DerSkeptiker
17.02.2010 10:25
0 0

Presse wird immer unseröser

erstaunlich, dass die Presse so überhaupt nicht mehr die Angaben von Autoren prüft: Zuerst die nicht korrekten Angaben von Ketteman, nun Twardoz (abgesehen davon, dass sein Artikel derart oberflächlich nur allg sog "No-Na" Aussagen wiedergibt, erwähnt er nicht einmal das VwGH-Erkenntnis vor ca 3 Jahren, das diesbez bereits dieses Thema hinreichend klar präzise löste und auch in der Lit kommentiert wurde; ein Sternen-Beitrag also):
In Österreich ist es ex-lege nicht möglich, den Beruf das Steuerberaters und des Rechtsanwaltes gleichzeitig auszuüben! Er kann also nur eins von beiden ausüben und nicht wie hier unrichtig dargestellt beides. Schön, übrigens die Gratis-Eigenwerbung für sein Buch....schön langsam ist es nicht mehr möglich zu differenzieren, ob die Presse oder die Kommentatoren ärgerlich sind....

Gast: Georg
13.02.2010 12:04
2 0

Frage

Ich habe auch ein Konto in der Schweiz mit legal erarbeitetem und versteuertem Sparguthaben.

Da der Staat mit Datendieben kooperiert und diese für ihre Dienste auch noch bezahlt, habe ich eine Frage.

Kann ich den Staat als Geschädigter des gebrochenen Bankgeheimnisses verklagen???

Gast: katzigiannis
11.02.2010 17:23
0 1

Verstehe die Aufregung nicht

Es ist doch gang und gebe, dass der Staat sich selbst rechtlich fragwürdiger Methoden bedient oder diese zulässt, wenn es um die Aufklärung von Vergehen und Verbrechen geht. Zumindest gegenüber dem sogenannten "kleinen Mann". Stichwort: Von Privatdetektiven illegal erhobene Beweise oder Polizeiverhöre, bei denen durch Ausübung oder Androhung von Gewalt der Beschuldigte ein Geständnis ablegt. Kein Hahn kräht danach, wenn unter solchen Bedingungen jemand Täterwissen preisgibt und verurteilt wird. Der höhere Zweck rechtfertigt dann eben die Mittel. Oder die Forderung eines Transferkontos für sozial Schwache. Alle werden prophylaktisch durchleuchtet und ausspioniert, weil einige wenige Missbrauch begehen könnten. Jetzt plötzlich, wo dieses Handeln auch auf begüterte Player übergreift, gibt es helle moralische Aufregung darüber. Ich hätte mir diese Grundsatz-Diskussion, die man durchaus führen kann, schon bedeutend früher gewünscht.

sumsi
09.02.2010 08:36
10 2

Hehlerei

ist strafbar. Hehlerei ist, jemand etwas kauft, von dem er annehmen kann/muss, dass es gestohlen ist. Wenn ein/e StaatsbürgerIn das macht und dabei erwischt wird, gibt das einen Prozess und eine Verurteilung, auch wenn er/sie geltend macht, in gutem Glauben gehandelt zu haben. Der Staat darf es sich erlauben, das Ganze sogar noch an die große Glocke zu hängen und als "Gutmensch" dazustehen, weil er ja "Verbrecher" erwischt. Er benutzt dazu noch die Neidgesellschaft, um sich dafür sogar eine Belohnung zu holen.
Welches Gesetz darf der Staat als nächstes für sich und seine Beamten außer Kraft setzen? Das Recht auf Privatsphäre, dass immer mehr aufgeweicht wird? Das Recht, Krankendaten zentral zu erfassen und auszuwerten?
Eine kriminelle Handlung ist eine kriminelle Handlung und Gesetze sind für alle gültig.
Soll die Staatengemeinschaft doch die Schweiz (und auch Österreich!) dazu zwingen, das Bankgeheimnis aufzugeben. Führen wir doch innerhalb der EU endlich die selben Einkommenssteuern ein. Dann lohnt es sich nicht mehr, sein Geld irgendwo zu verstecken, damit man dann später damit erpresst werden kann.

Gast: smilefile
08.02.2010 14:48
3 1

Die Banken...



dienen als Hehler der Steuerverbrecher und ihren hinterzogenen Millionen,........

Antworten Gast: W.Tell
08.02.2010 15:34
1 1

Re: Die Banken...

Die wahren Steuerverbrecher sind diejenigen die jährlich 30Mrd. Euro Steuergelder verschwenden, dicke Pensionen kassieren ohne einzuzahlen, und Leute mit 380 Euro im Monat abspeisen.

Gast: shellaks
08.02.2010 14:29
2 1

eat the rich

meint des Volkes Stimme.
Surft man im Internet in internat. Medien, wer diese reichen Schweine in Merkels Plattensammlung sind, die ihr Geld in den Steueroasen verstecken, um es der gerechten Verteilung an die Armen zu entziehen, so wundert man sich schon.

Bei der Selbstanzeige in Deutschland geht es quer durch die Gesellschaft. Freiberufler wie Ärzte, Künstler usw. Selbständige, Handwerker, Mittelständler, Unternehmer, kann man sich vorstellen.

Anwälte berichten, dass sich aber schon Pfarrer und Lehrer selbst angezeigt haben. Wahrscheinlich werden sich auch etliche Hartz 4 Empfänger vorfinden, denn die müßten ja zuerst ihr (gläsernes) Vermögen aufgebraucht haben, bevor sie auf Staatskosten leben können.

Eine New Yorker Anwaltskanzlei berichtet bei UBS Selbstanzeigen, von auffallend vielen Jüdischen UBS Konten. Diese sind meist bei der Flucht vor dem Naziregime in der Schweiz gelassen worden und wurden von diesen und deren Nachfahren in den USA nicht mehr deklariert.

heduda
08.02.2010 13:15
0 1

aufklärung soll man nicht mit hehlerei verwechseln.

z.b.ohne scheckbuchjournalismus würde überhaupt nie eine kriminelle oder politische schweinerei aufgedeckt.
zwei konkurierende rechtsgüter.da ist abzuwägen und die entscheidung für das höherwertige zu treffen, in diesem fall gegen die steuerhinterzieher und sonstigen kriminellen.es kann nicht sein das ein parasitäres steuerparadies wie die schweiz die grossen und kleinen zumwinkels und finsteren blutdiktatoren dieser welt schützt.das verlogene argument der hehlerei und gleichsetzung der straftaten tut weh.da bleibt nur der schluss:entweder sind die vertreter dieser ansicht nur naiv oder sie haben angst.....

1 2

Bravo!

Sehe ich auch so!!

Gast: gast12
08.02.2010 08:42
3 2

Man hat das Gefühl

Herr Schellhorn hat selber irgendwo Geld versteckt.

Wer Geld ordentlich verdient hat, kann kein Problem haben, dass andere es sehen. Das hat nichts mit Privatsphäre zu tun. Diese ist Individuen solange zu gewähren, als sie sie nicht schamlos ausnutzen, um die Gesellschaft wissentlich zu schädigen. Herr Schellhorn, Steuervergehen sind Verbrechen gegen die Gesellschaft. Sie haben ein eigenartiges Moralverständnis.

0 0

Re: Man hat das Gefühl

Sie sollten genauer lesen, der Textautor ist nicht Hr. Schellhorn sondern
MMag. Dr. Twardosz, LL.M., ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei Wolf Theiss.

Antworten freeman
08.02.2010 13:51
0 1

Wer ist die Gesellschaft,

daß sie ein Anrecht auf Einkommen und Vermögen des Einzelnen hätte?


Antworten Peregrin
08.02.2010 11:52
1 2

Re: Man hat das Gefühl

Seinen Besitz vor Gaunern zu verstecken ist seit Jahrtausenden eine hautpsaechliche Sorge des ehrlichen und friedliebenden Menschen.

Antworten Gast: Blackhawk
08.02.2010 09:53
1 4

Re: Man hat das Gefühl

Na bravo - wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Willkommen in der Gedankenwelt der 30er Jahre. Da haben auch "ordentliche" Menschen darüber entschieden, welches Geld "ordentlich" verdient wurde..

Gast: gast
08.02.2010 08:33
4 1

Also eine Farce

Die Steuersünder und Geldwäscher können also davon kommen. Nett. Gratulation. Der einfache Lohnverdiener ist wieder einmal der Dumme.

Alle Macht den frustrierten Informatikern

Wer über unethische Geschäftspraktiken, White Collar Crime, udgl. in einem professionellen Umfeld publizieren will kann das neuerdings über wikileaks.org machen.

Steuersünder und soziopathische Gierhälse sei die Selbstanzeige empfohlen.

Das Internet ist bereits erfunden, es kommt darauf an es kreativ zu nutzen.


2 0

Einmal ein Dieb...

immer ein Dieb.

Detektiv ist ein ehrbarer Beruf.

Gast: minotaurus
07.02.2010 20:28
2 4

der größte Schuft im Land ist der Denunziant

Besser griechische Steueranarchie als DDR Spitzelstaat.

Antworten Adam
07.02.2010 22:33
2 3

Re: der größte Schuft im Land ist der Denunziant

Na ja, die Merkel kann ihre DDR Jugend eben nicht vergessen, für sie ist Bespitzelung der Bevölkerung was völlig normales:-)

Gast: Innviertler
07.02.2010 20:01
4 4

Neoliberaler Geiferer

Herr Schellhorn reiht sich mit seinem Artikel nahtlos in die Reihe der neoliberalen Geiferer, die in der Presse ihr Forum bekommen (siehe auch Christian Ortner). Schellhorn beklagt, dass z. B. in den USA illegal erworbene Beweise nicht verwendet werden dürfen und prangert damit unsere Rechtssprechung an, vergisst aber dabei zu erwähnen, dass man in Amerika und GB mit den Behörden ein Abkommen schließen kann, und sich somit der Strafverfolgung zu entziehen kann(unlängst geschehen sehr zum Vorteil eines österreichischen Grafen!!). Ob das moralischer ist, wage ich zu bezweifeln!
Resümierend verlangt er in einem Land mit der nachgewiesen niedrigsten Vermögensbesteuerung radikale Einschnitte, und damit auch notgedrungenerweise beim Sozialstaat, damit der minimale Prozentsatz der Leute, die ohnehin den Löwenanteil der Vermögenswerte in unserem Land ( ähnlich dürfte es in D sein) besitzen, nicht zur Steuerhinterziehung "gezwungen" werden, wenn sie ihre Gier befriedigen wollen.

Gast: ET
07.02.2010 18:07
3 2

Denunzianten werden wie Plize aus dem Boden schiessen!

Das kennen wir in Europa sehr gut von der Herrschaft des Nicolae Ceausescu. Da waren Zeiten, dass sich die Bürger gegenseitig ausspioniert haben. Haben diese nicht spioniert wurde auch Druck ausgeübt. Das ging so weit, dass sich die Menschen wegen zu hohen Temperaturen in den Wohnungen )limit 14 Grad C) anzeigen mussten. Das Leben unter dieser Staatlichkeit war eine Hölle.

Wahrscheinlich war diese Art der Kontrolle über die Bürger auch ein Grund, warum diese Herrschaft in Rumänien sich so lange halten konnte

Kommt es nun in der EU zur Zahlung für Bürgerspionage, dann werden viele Bürger mit dem Ausspionieren anderer Menschen beginnen. Das wird sicher eine Eigendymaik bekommen und soweit gehen, dass auch Menschen ohne Schuld, einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt werden.

Jetzt haben wir aber keine solche Tyrannen in Europa. Wir haben aber auch eine Dominanz einer Minderheit (Pragmatisierte und Bonzen) über eine Mehrheit (Bürger). Auch unser System, einer krankhaften Dominaz, würde an der Finanzierung scheitern und durch die Evolution weggeblasen werden. Auch in userem Fall klammern sich nun die Herrschenden an die menschenunwürdigen Handlungen, um an der Macht bleiben zu können. Würde diese Macht abhanden kommen, dann wäre ja der eigene Wohlstand in Gefahr.

Interessanterweise werden nun die Steuerflüchtlinge als Verbrecher hingestellt, die Veruntreuer von Steuergeldern gelten abern noch immer als Gutmenschen!

Das kann keine Zukunft sein!

Antworten heduda
08.02.2010 13:21
0 0

Re: Denunzianten werden wie Plize aus dem Boden schiessen!

@et das müssen sie mir erklären WIE in solch einer causa der normalbürger spionieren soll.
glaubens der müller verfolgt den maier in die bank(soll er dann im foyer bellen?)oder er nimmt die verfolgung auf richtung grenze?

Gast: Leitwolf
07.02.2010 16:53
6 5

Ja ja, der Rechtsstaat...?

Verwirrend, dass da einerseits vom Rechtsstaat geschrieben wird, andererseits von Ländern wie Deutschland oder Österreich. Oder meint der Autor etwa diese Begriffe ließen sich vereinbaren?

Österreich .. ein Land das in einer Reihe mit Staaten wie der früheren DDR, Kuba, Nordkorea oder Nazideutschland steht. Ja, in all diesen Staaten besitzen bzw. besaßen über 10% der Bevölkerung ein Parteibuch. In Demokratien, selbst in Deutschland, steigt dieser Wert jedoch nie über 3%. Jetzt mag man da vieles einwenden. Nur bitte, Hand aufs Herz: Hat das Parteibuch in Österreich wirklich nur statistischen Charakter?

Eben erst dürfen wir erfahren, dass im Dornbirner Bezirksgericht Testamente zu gunsten der Rechtsprecher gefälscht wurden. Als ein 14jähriger hinterrücks erschossen wird, informiert uns die Staatsanwaltschaft (!) über die völlige Unschuld des Täters - eines Polizisten. Laut einer Mär sollen 155 Menschen in Kaprun von einem Heizstrahler verbrannt worden sein. So zumindest die Version auf die sich Staatsanwälte, Gutachter und Richter unabhängig von Realität und gesundem Menschenverstand geeinigt haben. Die Atomic-Pleite oder sich selbst fälschende Tonbänder - die Insignien der Bananenrepublik sind ebenso zahlreich wie offenkundig.

Kriminalität gibt es überall. Wenn sie aber vom Staat ausgeht oder von diesem gedeckt wird, dann kann man nicht mehr vom Rechtsstaat sprechen. Von dem ist Österreich etwa so weit entfernt, wie die Bananenplantagen vom Wienerwald.

7 2

Dienste Krimineller, die besagte Daten unrechtmäßig erworben

Ich sehe das fundamental anders: Man schütze aus Profitgier die Machenschaften gut organisierter Steuerkrimineller mit strengen und v.a. strafrechtlich abgesicherten Datenschutzbestimmungen und Amtsgeheimnissen. Und dann rege man sich künstlich auf, wenn diese wahrlich unmoralischen Schutzbestimmungen von - freilich geschäftstüchtigen - Datenklauern ausgehebelt werden.

Wie heißt es so trefflich: "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

Stachel
07.02.2010 12:51
5 1

Herr Schellhorn, Sie sind ein Heuchler!

Während die Amerikaner ungestört durch Jahre Firmen-und Privatdaten ausspioniert haben und es noch völlig offen ist, ob das Europäische Parlament das SWIFT Abkommen ablehnt oder billigt, reden Sie von Spitzelstaat. Daß Großkriminelle = Steuerbetrüger verfolgt werden ist eine Selbstverständlichkeit. Ihnen scheint jedes Augenmaß für Prioritäten verloren gegangen zu sein. Und kommen Sie uns nicht mit Kleinpfuschern o.ä. Auf das Ausmaß des Schadens kommt es an. Und der Staat hat die Pflicht kriminelle Elemente aufzuspüren bzw. Material zu verwenden, wie immer es ihm zugekommen sein mag.

Gast: Panarcus
07.02.2010 12:44
1 1

Kronzeuge mal anders

Kleinkrimi liefert Groß-Krimi an die Behörden, geht kurz ins Knast, danach (Kronzeugenregelung) ins Ausland, neue Identität und bis 8000 Euro/Mon (Ö) lebenslang.

Und Sie regen sich auf???

 
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Schlagzeilen Recht