Höchstgericht soll Poker auch nach 2020 in Salons ermöglichen

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Anbieter Peter Zanoni will per Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof die bestehende Gesetzesbestimmung kippen.

Wien. Das Finanzministerium versetzte Betreibern von Pokersalons vor drei Jahren einen schweren Schlag, indem es per Glücksspielgesetznovelle das Kartenspiel außerhalb von Spielbanken ab 2020 verbot. Damals reagierte Peter Zanoni, Eigentümer der Concord Card Casinos und größter privater Poker-Anbieter, gelassen. Hatte er doch zuvor mit dem Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) – und der Entscheidung des Höchstgerichts in seinem Sinn – die Ausschreibung von drei Poker-Lizenzen erst erwirkt. 2015 fiel der Passus wieder, die Übergangsfrist für Spielsalons auf Basis bestehender Gewerbeberechtigungen wurde aber bis Ende 2019 verlängert.

Jetzt kämpft Zanoni, bei Poker der größte Konkurrent der teilstaatlichen Casinos Austria, doch um den Fortbestand seines Unternehmens über das Jahr 2020 hinaus. Er bedient sich dabei eines Individualantrags, den er beim VfGH eingebracht hat, wie Anwalt Benjamin Twardosz (Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Rechtsanwälte) der „Presse“ bestätigt. Diese Möglichkeit stehe einer Person zu, die sich direkt durch eine Gesetzwidrigkeit in ihren Rechten verletzt fühlt. Zulässig sei so ein Antrag, wenn kein anderer Weg bestehe, um das Anliegen an den VfGH heranzutragen.

Zanoni beruft sich dabei auf die Gewerbefreiheit, die er durch das Verbot massiv beeinträchtigt sieht. Prinzipiell ist Zanoni entgegen dem seit 2010 geltenden Recht der Auffassung, dass Poker ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. Weshalb Poker – im Hinblick auf eine mögliche Spielsucht – auch nicht so gefährlich sei wie das Spiel an Automaten, sagt er.

Zanoni geht es aber auch um den mangelnden Wettbewerb. Denn ab 2020 wäre Poker nur mehr in den zwölf Spielbanken der teilstaatlichen Casinos Austria erlaubt. Dann hätte der Platzhirsch am heimischen Glücksspielmarkt das Feld allein für sich. „Das würde in der Tat die Position der Casinos Austria unverhältnismäßig stärken“, betont Twardosz.

Gestärkt sieht sich Zanoni in seinem jahrelangen Existenzkampf durch das kürzlich ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Vorarlberger Kriegsopferabgabe („Die Presse“ berichtete exklusiv am 26. April). Das Höchstgericht kippte die Kriegsopferabgabe und die Vergnügungssteuer, wodurch sich Zanoni eine millionenschwere Nachzahlung erspart. Allerdings legte das Land Vorarlberg außerordentliche Revision ein.

Keine Glücksspielabgabe?

Auch an einer anderen Front kämpft Zanoni gegen die Behörden: Es geht um die Glücksspielabgabe von 16 Prozent. Zur Überprüfung der entsprechenden Gesetzespassagen hat Zanoni vor einiger Zeit gleich zwei Individualanträge eingebracht. Am vergangenen Mittwoch hat der Ministerrat die Stellungnahme der Regierung abgesegnet, berichtete die APA. Zanoni argumentiert, dass für Poker gar keine Glücksspielabgabe anfallen könne – weil es ja kein Glücksspiel sei. Zudem werde die Abgabe vom Einsatz der Spieler berechnet – der fließe aber nicht dem Pokeranbieter zu. Weshalb Zanoni Vorschreibungen bisher ignorierte. Seit 2011 beläuft sich die inzwischen geschuldete Glücksspielabgabe auf rund eine halbe Mrd. Euro, geht aus der Bilanz der Montesino Entertainment Group GmbH hervor, über die die Pokersalons laufen.

Einmal mehr ist in Sachen Glücksspiel der Verfassungsgerichtshof am Zug. Mit einer Entscheidung zur Gewerbeberechtigung rechnet Twardosz im Herbst, bei einer der nächsten Sessionen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.05.2018)

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