Wenn Korruption der Firma nützt

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Angebliche Schmiergeldzahlungen rund um ein Windparkprojekt der Bewag führten zu einem jahrelangen Strafverfahren. Und zu einem OGH-Urteil, das richtungsweisend sein dürfte.

Wien. Schmiergeld zu zahlen, um einen Auftrag an Land zu ziehen, erfüllt für sich allein noch nicht den Tatbestand der Untreue. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich klargestellt. Der bisher gängigen, strengeren Sicht der Dinge erteilte er damit eine Absage.

Der Anlassfall sorgte vor Jahren für Aufsehen: Es ging um ein vom früheren burgenländischen Stromversorger Bewag geplantes, aber nie umgesetztes Windparkprojekt im ungarischen Bogyoszlò. Dafür sollen Schmiergelder an ungarische Amtsträger geflossen sein. Ehemalige Bewag-Manager, aber auch Mitarbeiter des Ex-Lobbyisten Peter Hochegger saßen deshalb in Eisenstadt auf der Anklagebank. Von den Vorwürfen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft blieb allerdings nicht viel übrig.

In der ersten Instanz gab es vier Schuld- und fünf Freisprüche, Letztere hat der OGH nun bestätigt. Aber auch die Verurteilungen, unter anderem für Ex-Bewag-Chef Hans Lukits, hielten vor dem Höchstgericht nicht stand. Der Untreuevorwurf ist gänzlich vom Tisch, selbst die Bestechung gilt nicht als erwiesen. Diesbezüglich wurden für drei der seinerzeit Verurteilten bestimmte Verfahrensteile an die erste Instanz zurückverwiesen (17 Os 8/18g).

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