Wien/kom. Wer einen Gewerbeschein hat und auf einer Baustelle arbeitet, muss deshalb noch lange kein Unternehmer sein. Vielmehr kann darin ein Versuch erblickt werden, ein bei der Sozialversicherung meldepflichtiges Dienstverhältnis zu verschleiern. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ortet darin sogar einen „verbreiteten Missbrauch der Gewerbeordnung“. Eine Baufirma muss sich nun Geldstrafen gefallen lassen, die sie wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Anmeldung von Dienstnehmern bei der Krankenversicherung ausgefasst hat.
Die vorgeblich Selbstständigen waren zwei Polen, die auf einer Baustelle einige Tage lang bereits montierte Gipskartonplatten verspachtelten. Jeder der beiden hatte einen Gewerbeschein genau für diese Tätigkeit. Die Baufirma betrachtete sie deshalb als „Subunternehmer“ und nicht als Dienstnehmer.
Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien sah in dieser Art der Beschäftigung ein meldepflichtiges Dienstverhältnis, und der VwGH bestätigte: „Bei einfachen manuellen Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten, worunter zweifelsohne auch die vorliegenden Verspachtelungsarbeiten zählen, die in Bezug auf die Art der Arbeitsausführung und auf die Verwertbarkeit keinen ins Gewicht fallenden Gestaltungsspielraum des Dienstnehmers erlauben“, könne das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses in persönlicher Abhängigkeit ohne weitwendige Untersuchungen vorausgesetzt werden (2010/08/0129).
Dazu kam, dass das Baumaterial von der Baufirma und nicht von den „Subunternehmern“ bereitgestellt wurde. Ob, wie der Beschwerdeführer behauptete, die Spachteln und die Arbeitskleidung von den Männern mitgebracht werden mussten, ist belanglos.
Ein Gewerbeschein macht noch keinen Selbstständigen
29.01.2012 | 16:36 | (Die Presse)
Verkapptes Dienstverhältnis: Verwaltungsgerichtshof ortet verbreiteten Missbrauch der Gewerbeordnung.
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2 Kommentare
Adäquat hiesse das
Wenn ein konzessionierter Elektriker einen - von Ihnen gekauften - Luster montiert, dann ist er wegen 'Missbrauchs der Gewerbeordnung' zu bestrafen.Prost, Euer Ehren!
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