Kürbisse sind nicht als Beeren anzusehen

(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Botanische Fragen sind bei steuerlicher Beurteilung zweitrangig, so der VwGH. Der Unabhängige Finanzsenat entschied in zweiter Instanz im Sinn des Antragstellers.

Wien/Kom. Wer wissen will, ob sich eine bestimmte Frucht für die steuerlich begünstigte Alkoholerzeugung „unter Abfindung“ eignet, sollte sich nicht auf botanische Erkenntnisse verlassen. Ähnlich wie die umgangssprachliche Bezeichnung weicht auch die rechtliche Einordnung mitunter von der pflanzenkundlichen ab.

Ein Steirer wollte aus Ölkürbis Schnaps herstellen und dabei den aufwendigeren Weg über die „Verschlussbrennerei“ meiden. Deshalb beantragte er beim Zollamt die Herstellung von Alkohol aus Ölkürbis unter Abfindung. Diese ist – in bestimmten Mengen und in begrenzter Brenndauer – unter anderem bei heimischen Arten von Stein- und Kernobst, Wurzeln, Getreide und bei Beeren möglich. Obwohl Kürbis botanisch Beerenobst (und zwar das größte) ist, ließ das Zollamt die Abfindungsbrennerei nicht zu. Denn relevant sei die umgangssprachliche Bezeichnung der Frucht, und die laute bei Kürbis nicht Beere, sondern Feldgemüse. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hingegen stellte sehr wohl auf die botanische Einordnung ab und entschied in zweiter Instanz im Sinn des Antragstellers.

Dagegen erhob wiederum dass Zollamt Beschwerde. Ergebnis: Der UFS hat „die Erzeugung von Alkohol aus Kürbissen unter Abfindung zu Unrecht für zulässig erachtet“, entschied der Verwaltungsgerichtshof (2008/16/0168).Denn nach seiner Ansicht ist die begünstigte Art der Alkoholherstellung auf althergebrachte regionale Erzeugnisse beschränkt. Dass die botanischen Begriffe nur von untergeordneter Bedeutung sind, zeige die Verordnung über die Abfindung selbst: Dort stehen Wacholder- und Vogelbeeren neben „sonstigen Beeren“, obwohl sie Zapfen- und Apfelfrüchte sind.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.