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Wie weit geht man fürs Wunschkind?

21.09.2012 | 18:30 |  ULRIKE WEISER (Die Presse)

Die Bioethikkommission spricht sich für Eizellenspende und Präimplantationsdiagnostik aus und will die künstliche Befruchtung für lesbische Paare und alleinstehende Frauen öffnen.

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Wie weit darf die Fortpflanzungsmedizin gehen, um Menschen ihren Wunsch nach einem – gesunden – Baby zu erfüllen? Wo beginnt die Verhinderung von Leid, wo – gefährliche – Selektion? Und: Dürfen lesbische Paare oder alleinstehende Frauen mithilfe der Medizintechnik und Samenspendern ein Kind bekommen?

Auf diese Fragen gab die Bioethikkommission, das in der Schüssel-Ära eingerichtetes Beratungsgremium des Bundeskanzlers, am Freitag zwei sehr unterschiedliche Antworten (www.bka.gv.at). Zwei Jahre hatte die 25-köpfige Expertengruppe aus Medizinern, Juristen, Naturwissenschaftlern und Philosophen über eine Reform des seit zwanzig Jahren kaum veränderten und im internationalen Vergleich strikten Fortpflanzungsmedizinrechts diskutiert. Ergebnis: 15 Mitglieder befürworten eine Liberalisierung, sechs sind dagegen und formulierten eine eigene Stellungnahme. Vier gaben keine Stimme ab. Im Fall des evangelischen Theologen Ulrich Körtner war die Enthaltung Statement: Die ethische Begründung des Mehrheitspapiers, so Körtner, sei nicht ausgereift.

Der Dissens in der Kommission kommt nicht überraschend. Vielmehr ist er in der Besetzung mit „liberalen“ und „konservativen“ Mitgliedern angelegt. Jedoch war die Spannung selten so deutlich wie bei dieser Pressekonferenz von Christiane Druml (Vorsitzende, Vertreterin der Mehrheitsmeinung) und Stephanie Merckens (Lebensschutzbeauftragte der Erzdiözese Wien, Vertreterin der Minderheitsmeinung). Merckens stellte klar: „Bei ethischen Entscheidungen geht es nicht um Mehrheiten, sonst können Sie auch eine Umfrage machen.“ So viel zum Ton.

 

Keine „Lifestyle-Eizellenspenden“

Inhaltlich fiel die Mehrheitsempfehlung erwartbar aus. Sie umfasst drei kontroverse Bereiche. Erstens: Die verbotene Eizellenspende soll erlaubt werden genauso wie die Befruchtung mit der Samenspende außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation, IVF) – derzeit ist bei Samenspenden nur eine Befruchtung im Körper legal. Für die Eizellenspende bringt man vor allem ein Gerechtigkeitsargument in Stellung: Unfruchtbaren Männern könne mit einer Samenspende geholfen werden, Frauen ohne fruchtbare Eizellen bleibe der Weg zum Kind versperrt. Damit werde das Problem – Stichwort: Befruchtungstourismus – ins Ausland verlagert. Die Gegner der Zulassung, die generell gegen Samen-und Eizellenspenden sind, warnen hingegen: Im Fall der Eizelle werde das Gesundheitsrisiko der Spenderinnen (durch hormonelle Stimulation, OP) heruntergespielt. Zudem drohe Selbstausbeutung, zugespitzt formuliert: Arme Frau verkauft ihre Eizellen. Letzterem Problem will man in der Mehrheitsempfehlung mit einem Gewinnverbot begegnen. Wie die Samenspende soll die Eizelle nicht letztgültig anonym sein: Die Kinder haben ein Auskunftsrecht (so ihnen die Eltern Bescheid sagen). Nicht gewollt sind „Lifestyle-Eizellenspenden“, so Druml: Nur Frauen im reproduktiven Alter (und mit Indikation) kommen als Empfängerin infrage.

Zweites großes Thema ist die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die genetische Untersuchung von künstlich gezeugten Embryonen auf schwere Krankheiten, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Die PID wurde in Deutschland 2011 eingeführt, die heimische Bioethikkommission empfahl sie – erfolglos – bereits 2004. Es geht dabei um „Risikopaare“, die z. B. mehrere (genetisch bedingte) Fehlgeburten hatten oder bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwere, nicht therapierbare Erbkrankheit vorliegt. Die PID, so ein Argument, könne Spätabbrüche behinderter Kinder verhindern. Eine nähere Definition von „schwerer Krankheit“ – z. B. wann die Krankheit ausbricht – bleibt das Papier aber schuldig. Zusätzlich will man als Ultima Ratio die PID zur Zeugung von „Rettungsgeschwistern“ erlauben, die ihren kranken Geschwistern z. B. mit Gewebespenden helfen. Die PID-Gegner kritisieren, dass es um „Selektion, nicht Therapie“ gehe. Studien würden zeigen, dass das Verfahren den Embryo schädigen könne. Und sie befürchten, dass die Liste der Gründe für eine PID mit der Zeit immer mehr länger werde.

 

Kritik der Kirche, ÖVP gespalten

Der dritte kontroverse Punkt betrifft die Öffnung der Fortpflanzungsmedizin für alleinstehende Frauen und lesbische Paare. Dazu hat sich die Kommission auf Ersuchen des Verfassungsgerichtshofs schon im Februar positiv geäußert. Schon damals kritisierten die Gegner das Fehlen des Vaters. Unstrittig ist: Homosexuelle männliche Paare sind von der Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen, denn Leihmutterschaft soll verboten bleiben.

Wie es weitergeht, liegt an der Politik. SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und die Grünen begrüßten eine Liberalisierung. In der ÖVP gibt es keine einheitliche Meinung: Behindertensprecher Franz Joseph Huainigg ist dagegen, Wissenschaftssprecherin Katharina Cortolezis-Schlager sagt zur „Presse“: „Man muss schon sehr gute Gründe haben, um der Empfehlung der Kommission nicht zu folgen.“ Sie und ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger wollen, dass eine eventuelle Abstimmung im Parlament ohne Klubzwang erfolgt. Grüne und ÖVP treten auch für eine Bioethik-Enquete im Parlament ein. Kardinal Christoph Schönborn appellierte an den Gesetzgeber „nicht alles Machbare zuzulassen“. Gehe es um das Kindeswohl, „muss man vom Recht des Kindes auf Vater und Mutter sprechen, das nicht von vornherein ausgehebelt werden darf und das Eizellspende aber auch Samenzellspende und IVF für gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Personen ausschließt“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.09.2012)

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15 Kommentare

1.

Hat die Bioethikkommission die Kinderinteressen angemessen gewürdigt?

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder empfiehlt, dass die Inanspruchnahme fortpflanzungmedizinischer Maßnahmen alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren ermöglicht werden soll. Bei ihrem Versuch die Kinderinteressen zu würdigen, beschränkt sie sich im wesentlichen darauf hinzuweisen, dass die von ihr zitierten Studien zum Ergebnis kommen, dass die Entbehrung der Vaterbeziehung keine psychologisch messbare Nachteile für das Kindeswohl verursacht.

Aus meiner Erfahrung als Lehrer, mit Kindern verschiedenen Alters, bin ich überzeugt, dass es eine Bereicherung für Kinder darstellt, wenn sie über primäre Bezugspersonen bzw. Identifikationsfiguren beider Geschlechter verfügen können und mit ihnen in Lebensgemeinschaft leben können. Und ich weiss, dass es viele Pädagogen, Psychologen und Kinderärzte gibt, die diese Überzeugung teilen.


2.

Daher stellt sich für mich einerseits die Frage, ob die Entbehrung der Vaterbeziehung zwingend einen ungewöhnlichen Ausschlag in den Skalen von standardisierten psychologischenen Tests verursacht und anderseits, ob die Ergebnisse der zitierten Studien automatisch darauf schließen lassen, dass die gelebte Beziehung zum Vater dem Kind keine bedeutende Vorteile bringt.

Die Kommissionsmitglieder hinterfragen nicht, ob die moderne Psychologie mit der bei dem zitierten Typus von soziologisch-psychologischen Studien angwandten Methodik (vorallem standardisierte Fragebogentests und Selbstevaluierung) überhaupt in der Lage ist alles was maßgeblich und vorteilhaft ist für die Kindesentwicklung zu beleuchten. Verblüffend ist, dass namhafte Psychologen nicht zur Mitarbeit eingeladen wurden, denn diese hätten wohl einen besseren Überblick über die Bandbreite dessen was die Psychologie zu diesem Thema zu bieten hat - und keiner der Kommissionsmitglieder ist hauptberuflich Psychologe!

Schon in der Stellungnahme vom 16.04.2012 an den VfGH hat die Mehrheit sich bemüht herauszustreichen wie "fundamental bedeutend" der Kindeswunsch für Erwachsene ist, dagegen war ihr damals, aber auch in der aktuellen Stellungnahme, die Frage ob die Vaterbeziehung für Kinder ebenso fundamental bedeutend sein könnte keiner Diskussion würdig.

Die Mehrheit der Bioethikkommission versteht ihre Rolle offenbar vorallem als Vertreter der Interessen der alleinstehenden Frauen und lesbischen Paare mit Kindeswunsch.

Gast: Albert Deutsch
24.09.2012 22:09
0 0

Und was ist mit dem Gleichheitsgrundsatz?

Wenn lesbische Paare schon Kinder bekommen dürfen, müssen doch auch schwule/männliche Paare Kinder bekommen dürfen, Alleinstehende beider Geschlechter sowieso. Somit ist die Leihmutterschaft auch zu legalisieren.

Ach ja, hoffentlich ist Homosexualität keine genetische Disposition, die man in ein paar Jahren durch PID ausschalten kann, oder gezielt durch Selektion herbeiführen?

Gast: nokals
22.09.2012 22:32
1 0

Eltern vs Kinder

Ich habe den Verdacht, dass es hier genauso läuft wie bei anderen, weniger brisanten Angelegenheiten: Wer eine aktive Lobby hat und dazu noch Wählerstimmen im Hintergrund, gewinnt.

In diesem Fall sind das vor allem die (zukünftigen) Eltern, die ihre Kinder gerne nach ihren eigenen Vorstellungen haben wollen, ohne sich an die Regeln zu halten, die die Natur an sich vorgegeben hat.

Die Kinder vertritt hier niemand, die haben sich dem Liberalismus anzugleichen.

Gast: Mut zur Meinung
22.09.2012 12:16
2 0

Meinungspluralität über ein schwieriges Thema

Danke für diese gute und neutrale Aufklärung über die gestrige Stellungnahme der Bioethikkommission. Die verschiedenen Unterthemen sind sehr speziell, es gilt viele Faccetten zu betrachten und die möglichen Folgen der zu treffenden Entscheidungen gut abzuwägen. Da begrüße ich sehr, dass es da auch in unsere Expertenpreis eine Meinungspluralität gibt. Eine Einmütigkeit über solch schwierige Fragen hätte mich stark an der Berechtigung und gesellschaftlichen Ausgewogenheit des Ausschusses zweifeln lassen. Nur im Diskurs fallen mögliche Gefahren auf, die Entscheidungen dieser Art mit sich bringen. Ich begrüße deshalb sehr die zwei Sichtweisen, die der Expertenkreis vorgestellt hat und die gute Berichterstattung die beide Seiten beleuchtet. Jetzt ist es an der Regierung, die beiden Seiten gegeneinander abzuwägen.

Gast: bergziege
22.09.2012 00:19
7 0

Arme Kinder

Welches Recht ist das wichtigere?
1. Kinder haben das Recht so gezeugt zu werden wie es die Natur vorsieht.
2. Alle Lesben und alleinstehenden Frauen haben das Recht auf (mit höchster Wahrscheinlichkeit, weil diesen ein wichtiger Teil ihres Spiegelbilds von der Zeugung an vorenthalten wird)unglückliche Kinder. Homosexuelle werden "diskriminiert". Die Medizin ermöglicht diese egoistischen Kinderwünsche. Niemand weiß jedoch, ob die Kinder diese Art und Weise ihrer Herkunft wollen? Hat das noch mit Ethik zu tun? Was geschieht, wenn behinderte Kinder geboren werden? Wer trägt die Verantwortung für sie? Wie organisiert sich eine Alleinerzieherin mit einem behinderten Kind? Wer weiß wie sich alleinerziehende Mütter meistens durchs Leben kämpfen, kann diese Absicht nicht gut heißen. Auch wenn ich als altmodisch verzopft und konservativ gelten sollte, frage ich mich wo das enden soll. Für mich bedeutet das Scharlatanerie.

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Diese Entscheidung

war erwartbar, aber ist dadurch um nichts besser. Wie es auch oben zitiert wurde: Wenn es um Ethik geht, kann man nicht ständig die Maßstäbe nach den jeweiligen Mehrheiten ändern! Menschenwürde bleibt Menschenwürde, unabhängig von gesellschaftlichen Trends! Und das gilt auch für ungeborene Kinder! Die Erfahrung in ähnlichen Fällen zeigt: Man will vielleicht "ganz strenge" Bedingungen setzen, doch je nach Interessensgruppe können diese ganz schnell aufgeweicht werden. Irgendwie ist das eine Absurdität unserer Gesellschaft, dass sobald eine bestimmte Gruppe etwas nicht bekommt, was die Mehrheit will, dass man dann gleich von"Diskriminierung" spricht...

Heute hat eine Mehrheit der Bioethikkommission ihre Empfehlung die Anwendung des FMedG auch für Alleinstehende und lesbische Paare zuzulassen bekräftigt.

Die Mutter-Vater-Kind Konstellation bietet Kindern aber bedeutende Vorteile, die auf Verschiedengeschlechtlichkeit bzw. der gelebten Beziehung zur Mutter und zum Vater beruhen.

Da Kinder Krisen durchlaufen, ist es wichtig, dass sie besonders vertrauensvolle Bezugspersonen und Identifikationsfiguren beider Geschlechter in vertrauter Umgebung haben - also in Lebensgemeinschaft mit ihnen. Dies spricht für Mutter + Vater.

Während der Pubertät erleben Kinder eine geschlechtsspezifische Empathie und in Bezug auf ihr Durchleben von geschlechtsspezifischen biologischen Veränderungen und die Individualisierung ihrer Persönlichkeit und Identität sollten sie die Freiheit haben eine vertrauenswürdige weibliche oder eine ebensolche männliche Bezugsperson (oder beide) in vertrauter Umgebung zu beanspruchen.

Diese Vorteile können logischerweise gleichgeschlechtliche Paare Kindern nicht bieten.

Daher wäre es meiner Ansicht nach unangebracht, würde der Staat Frauen, die bewusst beschliessen, einem Kind, das sie grosszuziehen beabsichtigen, die Vaterbeziehung absichtlich vorzuenthalten, bei der Zeugung fortpflanzungmedizinisch unterstützen. Die absichtliche Herbeiführung der Vaterlosigkeit bei Kindern darf mMn kein erstrebenswertes Ziel sein. Hinsichtlich den moralischen Standards auf denen unser Umgang mit Kindern beruht sollten wir keine Rückschritte machen. UNO 1959: Der Mensch schuldet dem Kind das beste was er zu bieten hat; BVG, KRK: Vorrang der Kinderinteressen

Antworten Gast: Moralkeule
22.09.2012 09:40
0 5

Re: Heute hat eine Mehrheit der Bioethikkommission ihre Empfehlung die Anwendung des FMedG auch für Alleinstehende und lesbische Paare zuzulassen bekräftigt.

ja,ja, da kinder krisen durchlaufen... beider Geschlechter.. so wie im Fall des entführten dänischen Kindes? wie viele Männer nehmen Papamonat oder Karenz ? Wieviele alleinerziehende Mütter?jene, die Sich der gut überlegten Verantwortung stellen ein Kind auf die Welt zu bringen fahren nach dänemark oder bechermethode . Dass kann weder die övp noch reaktionäre ansichten verhindern.es gibt schon zahlreiche frauen,die auf diese Weise Kinder geboren haben.ihre meinung ist daher uninteressant...

Dass das Verantwortungsbewusstsein vieler Eltern viel zu wünschen übrig lässt heisst nicht, dass es deswegen sinnvoll wäre zusätzlich weitere (zukünftige) Kinder vor ganz anderen Problemen zu stellen wie Vaterlosigkeit.

Denn damit verschwinden die von Ihnen angesprochene Probleme nicht und sie werden nicht weniger.

Ich vermute die Eltern des dänischen Kindes haben vor der Zeugung nicht mit voller Absicht beschlossen, dass das Kind irgendwann auf ein Elternteil wird verzichten müssen, sondern der Status ist das Ergebnis eines schwierigen Schiksalsweges, wenn auch für das Kind schrecklich. Wer dafür letztlich verantwortlich ist wird man von aussen vielleicht nie klären können. Es kann eine(r) der beiden oder beide sein. Man kann jedenfalls nicht unterstellen, dass sie ein solche Lebenssituation für ihr Kind wollten.
Nur, weil die Mist gebaut haben heisst nicht, dass es nicht erstrebenswert wäre generell zu versuchen Kindern eine Lebenssituation mit Vaterbeziehung und Mutterbeziehung zu bieten.

Und es ist auf jeden Fall ethisch anders zu bewerten, wenn Leute von vornherein beschliessen, das ein Kind auf die Vaterbeziehung (oder auch Mutterbeziehung) zu 100% (Geburt bis Volljährigkeit) wird verzichten müssen.

Und es ist wiederum ethisch anders zu bewerten, wenn der Staat auch noch Leute bei einem solchen Vorhaben entscheidend unterstützt (rechtliche Rahmenbedingungen die Dritte (Kinder) betreffen, fortpflanzungmedizinisch, finanziell), denn dann sind drei daran beteiligtigt und der Staat eine übergeordnete Verantwortung hätte sich für Kinderinteressen (auch zukünftiger Kinder) einzusetzen - und zwar vorrangig.

Hier noch etwas zu den Jüngsten:

Für das Klein(st)kind hat Verschiedengeschlechtlichkeit der Eltern grosse Bedeutung, weil es ähnlich intime und vertrauensvolle Beziehungen zu anderen Personen nicht eingehen will bzw. kann und die Interaktion mit den Eltern erheblich präferiert, und es bereits mit ca. 6 Monaten die Kompetenz hat männlich und weiblich voneinander zu unterscheiden und beginnt sich mit den geschlechtsspezifischen Merkamalen der Eltern auseinanderzusetzen, und zwar optisch, akustisch und taktil. Die geschlechtspezifischen Merkmale der Eltern bilden einen hochinteressanten Aspekt der Vielfalt seiner Erfahrungswelt. Jedes Klein(st)kind sucht nach Vielfalt in seiner Wahrnehmung und die Vielfalt die es durch seine Eltern wahrnimmt - ganz besonders die Geschlechtsspezifischen Merkamale - erweckt seine Neugier und bereitet ihm viel Freude.


Antworten Antworten Gast: halleluja.Amen
22.09.2012 09:45
0 3

Re: Hier noch etwas zu den Jüngsten:

klingt wie aus einer katholischen Propagandazeitschrift.insbesondere der letzte Satz ist befremdlich.geschlechtsspezifische Merkmale bereiten dem Kind grosse Freude?????


Antworten Antworten Antworten Gast: aberhalllöle
22.09.2012 22:38
2 0

Re: Re: Hier noch etwas zu den Jüngsten:

Nur weil es nicht aus der grünen Propagandazeitschrift ist, muss es noch nicht falsch sein.

Die Wirklichkeit ist leider nicht so politisch korrekt, wie viele sie gerne hätten.

"der letzte Satz ist befremdlich...." - Solange Sie nichts unanständiges hineinprojezieren kann er das nicht sein. Kleinkindesfreude ist spontan & unschuldig.

Man hängt über das Kindesbett Objekte, Formen in bunten Farben, die sich vielleicht bewegen, singt dem Klein(st)kind verschiedene Töne in verschiedenen Klangfarben vor - denken Sie z.B. auch an "motherene" (die mit stark & rasch verändernden Frequenz &Klangfarbe vorgetragene Mutter-Kind Sprache), lässt es vielfältige Objekte & Körperteile greifen & erforschen, weil man weiss, dass es gut ist das Klein(st)kindeshirn mit vielfältigen Sinneseindrücken zu stimulieren &, weil jedes Klein(st)kind sichtlich irrsinnige Freude an dieser Wahrnehmungsvielfalt hat. Aber in Wirklichkeit präferiert das Klein(st)kind die direkte Wahrnehmung der Eltern & den grossen Spektrum an Wahrnehmungsvielfalt die ihm durch die unterschiedliche geschlechtsspezifische Merkmale geboten wird. Optisch, akustisch & taktil.

Auch Sie als Erwachsener erfreuen sich an geschlechtsspezifische Unterschiede & sind auf die von diesen ausgehende Wahrnehmungsvielfalt angewiesen. Das wird aber erst nach einer Deprivation richtig bewusst. Hören Sie absichtlich 2 Wochenlang nur Lieder mit männlichen Singstimmen - Clapton, Hansi Lang, Ostbahn Kurti was Ihnen gefällt. Aber konsequent, ob mp3, Hi-Fi, TV, Radio, Internet, oder Live. Danach werden Sie sich nach einer schönen weiblichen Singstimme sehnen - einfach, weil sie akustisch anders ist & vom Verstreter des anderen Geschlechts hervorgeht. Die Freiheit die Sie geniessen, regelmässig & abwechselnd mit männlich & weiblich zu interagieren steht auch dem Klein(st)kind zu.

Schreibfehler:

motherese ist richtig

nicht "motherene"