„Wissenschaft braucht Tierversuche“

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THEMENBILD: TIERVERSUCHE / LABORRATTE(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Ethik. Ein Kriterienkatalog soll künftig bei der Entscheidung helfen, ob ein Tierversuch wirklich notwendig ist.

Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem anderen zu. Mit diesem Slogan machte die Tierrechtsorganisation Peta 2007 gegen Tierversuche mobil: mit dem wenig bekleideten österreichischen Moderator Alfons Haider auf dem Plakat, dem ein überdimensional großes Ohr aus dem Rücken wuchs. Tierschützer haben gelernt, auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Meist geht das mit totaler Ablehnung von Tierversuchen einher.

„Wenn es nicht wirklich notwendig wäre, würde hier keiner Tierversuche machen“, sagt Sonja Hammerschmid, Rektorin der Vet-Med-Uni Wien. Jede Kopfwehtablette sei auch irgendwann durch einen Tierversuch gegangen, vorher dürfe sie rein rechtlich gar nicht für Menschen eingesetzt werden. Es gäbe eben noch keine alternativen Methoden zu Tests an lebenden Organismen: „Keine Versuche in der Zellkultur und keine Computermodelle können diese ersetzen.“

Auch für Menschen forschen

Um zu heilen, brauche man die Forschung: An der Vet-Med-Uni untersucht man einerseits Tierkrankheiten und entwickelt so Diagnose- und Therapiemöglichkeiten weiter. Was wenige wissen: Es gibt etwa auch Tumorforschung, bei der es um Erkrankungen des Menschen geht. Andererseits lernen Studierende den Umgang mit ihren künftigen Patienten. Auch Tierärzte kommen zur Fortbildung an die Universität. Für die realitätsnahe wissenschaftliche Arbeit werden immer wieder auch Versuchstiere eingesetzt.

Alle Anträge müssen einer Fülle von Genehmigungspflichten genügen. Zunächst prüfen ein internes Tierschutzgremium und die Ethik- und Tierschutzkommission. Dann gehen die Anträge weiter an das Wissenschaftsministerium (BMWFW) als zuständige Behörde.

Bevor eine Genehmigung erteilt wird, muss jedenfalls der mögliche Schaden für das Tier gegen den möglichen Nutzen des Experiments abgewogen werden. Bei dieser Beurteilung soll künftig ein Kriterienkatalog helfen, den man nun in Österreich als erstem europäischen Land einführen will. Was spröde klingt, soll mehr Objektivität bringen, gerade wenn es um ethisch nicht klar beantwortbare Fragen geht. Neben Wissenschaftlern waren auch Vertreter aus der Wirtschaft, Tierschützer und Juristen bei der Entwicklung dabei.

Gefragt wird etwa, wie groß der erwartete wissenschaftliche Nutzen oder pädagogische Wert des Projekts ist und wem die Ergebnisse letztlich zugutekommen. Es werden aber auch der mögliche Zusatznutzen für ein anderes Wissenschaftsgebiet oder der Beitrag zur internationalen Forschung erhoben. Alle Antworten sind zu begründen.

Kann ein Kriterienkatalog bei so komplexen Themen wirklich nutzen? Es sei darum gegangen, ein Sensorium zum Umgang mit heiklen Fragen zu schaffen, sagt Herwig Grimm vom Messerli-Forschungsinstitut, einer gemeinsamen Einrichtung von Vet-Med-Uni, Med-Uni und Uni Wien. Der Philosoph nähert sich dem schwierigen Thema „mit akademischer Distanz“. Er bekam vom BMWFW den Auftrag, den Kriterienkatalog auszuarbeiten.

Versuche an Primaten verboten

Versuche an Primaten, also Menschenaffen, sind in Österreich laut Tierversuchsgesetz verboten. Getestet wird in Österreich in erster Linie an Nagern: 174.934 der insgesamt 209.183 im Jahr 2014 eingesetzten Versuchstiere waren Mäuse, gefolgt von Zebrafischen (8574) und Kaninchen (8176). Die Zahlen und auch der Schweregrad finden sich auf der Homepage des BMWFW in einer öffentlich zugänglichen Statistik penibel genau aufgelistet.

Unterschieden werden geringe, mittlere und schwere Folgen des Versuchs sowie solche, bei denen „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ erfolgt. 2014 starben in Österreich 5078 Tiere bei Tierversuchen. Man ist also um Transparenz bemüht. Auch „nichttechnische Projektzusammenfassungen“ finden sich daher online.

Darin wird auch festgehalten, ob ein Versuch den geltenden Leitprinzipien entspricht. Vermeidung gilt als oberstes Prinzip: Die Forscher verpflichten sich erstens, überall, wo es möglich ist, Methoden ohne lebende Tiere zu nutzen.

Zweitens darf nur jene Anzahl an Tieren, die zur Beantwortung einer Frage unbedingt erforderlich ist, zum Einsatz kommen. „Das lässt sich statistisch genau berechnen“, sagt Regina Binder vom Institut für Tierhaltung und Tierschutz. Für aussagekräftige Ergebnisse dürfe diese aber auch nicht unterschritten werden.

Und drittens müssten die Methoden und auch die Lebensbedingungen der Labortiere ständig verbessert werden. Mäuse als gesellige Tiere leben an der Vet-Med-Uni etwa in Gruppen und bekommen Baumaterial für ihre Burgen.

Die Begutachtungsfrist für die Verordnung zum Tierversuchsgesetz, die den Kriterienkatalog beinhaltet, begann gestern, Freitag, und dauert vier Wochen. Mit 1. Jänner 2016 sollen die neuen Regelungen dann in Kraft treten.

LEXIKON

Ein Tierversuch ist laut österreichischem Tierschutzgesetz „jede Verwendung von Tieren zu Versuchs-, Ausbildungs- oder anderen wissenschaftlichen Zwecken“. Die zulässigen Zwecke sind genauso definiert wie auch die Schweregrade von Tierversuchen. Bei der Genehmigung muss zwischen dem möglichen Schaden für das Tier und dem Nutzen des Experiments abgewogen werden. Dabei soll künftig ein Kriterienkatalog helfen, der nun in Begutachtung geht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2015)

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