Ab den 1880er-Jahren legten die österreichischen Kaiser eine vorwiegend literarische Privatsammlung an. Diese wurde per Fideikommiss an den nächsten Nachfolger des Hauses Habsburg-Lothringen vererbt.
Verboten und mit schwerer Strafe geahndet. Schriften über die französische Revolution von 1789 durften in der Habsburger Monarchie nicht eingeführt, geschweige denn im Handel verkauft werden. Eine Ausnahme gab es: Kaiser Franz II. (I.), österreichischer Regent und deutscher Kaiser, ließ über verdeckte Kanäle französische Literatur dieser Zeit – sozusagen nach der Devise „Feindbeobachtung“ – ankaufen. Wie weit sich der Habsburger in die Schriften vertiefte, ist nicht bekannt. Allerdings archivierte er diese in seiner Privatbibliothek.
Seine Leidenschaft, Bücher und Grafiken zu sammeln, führte zu einem Anwachsen der privaten Bibliotheksbestände. In seinem Testament verfügte Franz II. (I.), dass seine Bibliothek zum Familien-Fideikommiss erklärt wurde, dass sie also stets das nachfolgende Familienoberhaupt erhalten sollte. Nach seinem Tod 1835 kam die Bibliothek an Kaiser Ferdinand (bis 1875), dann an dessen Bruder Franz Karl (bis 1878), weiter an dessen Sohn Franz Joseph I. und schließlich an den letzten österreichischen Kaiser, Karl.