Wer haftet bei einem Unfall mit einem autonomen Auto? Kann man Roboter verklagen? Rechtswissenschaftler begegnen solchen Fragen, indem sie die Rechtssysteme unterschiedlicher Länder vergleichen, erklärt Ernst Karner.
Die Presse: Sie haben in der Vorwoche mit 190 Experten aus 36 Ländern Haftungsfragen in der internationalen Mobilität diskutiert, u. a. bei Flugzeugabstürzen. Welchen Unterschied macht es, ob ein Unglück in Österreich, Belgien oder Bulgarien passiert?
Ernst Karner: Wenn Passagiere verunfallen, gibt es durch das Montrealer Abkommen sehr umfassende, einheitliche Regelungen. Wenn ein Flugzeug abstürzt und es kommen Dritte zu Schaden, ist hingegen das Recht des jeweiligen Absturzortes maßgeblich. Dieses ist freilich ganz unterschiedlich. Zwar gibt es für „Bodenschäden“ seit 1952 eine Konvention, also ein internationales Abkommen, dem aber kaum jemand beigetreten ist – in Europa nur vier Staaten. Hier besteht sicherlich ein Defizit.