(14. Juli 1862) Der Pariser Constitutionnel nimmt von unserem Urtheil über die Anerkennung Italiens durch Rußland Act, und meint, es zeuge von einem richtigen Verständnis der neuen Lage, wenn wir „nicht ohne Bitterkeit“ darauf hinweisen, daß Oesterreich durch diesen Anerkennungsact, dem bald auch ein ähnlicher Schritt Preußens folgen werde, Italien gegenüber völlig isoliert werde. Was der Constitutionnel jedoch bestreitet, ist, daß das Petersburger Cabinet „lediglich aus Uebelwollen gegenüber Oesterreich“ sich zu diesem Anerkennungsacte entschlossen habe. Der Constitutionnel hat eben unsere Aeußerungen, wie das die Gewohnheit der offiziösen Pariser Blätter ist, in dem Maße entstellt, als er dessen für seine besonderen Zwecke bedurfte. Sonst müßte er bemerkt haben, daß wir das Uebelwollen Rußlands gegen Oesterreich nur als eines der verschiedenen Motive bezeichneten, welche das Petersburger Cabinet zur Anerkennung des Königreichs Italien bestimmt haben mögen.
Solange Fürst Gortschakoff in Petersburg Minister der auswärtigen Angelegenheiten bleibt, wird der Gedanke, Oesterreich zu schaden, bei allen Schritten der auswärtigen Politik Rußlands einen Hauptfactor bilden. Die Rancüne dieses Staatsmannes gegen Oesterreich ist allbekannt; er machte daraus keinen Hehl, weder bei den Wiener Konferenzen noch bei dem Pariser Congresse. Es lag daher nichts näher, als den auffallenden Schritt Rußlands unter anderem auch aus diesen persönlichen Empfindungen des russischen Staatsmannes zu erklären. ■
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.07.2012)















