Zur Stellung der Hilfspriester

(18. November 1862) Die Correspondenz der „Presse“ über die in so vielfacher Hinsicht bedauernswerthe Lage des niederen Clerus in Oesterreich, hat besonders in unserer Diöcese in den Herzen des Hilfspriesterstandes den lautesten Widerhall gefunden.

(18. November 1862) Die Correspondenz der „Presse“ über die in so vielfacher Hinsicht bedauernswerthe Lage des niederen Clerus in Oesterreich, hat besonders in unserer Diöcese in den Herzen des Hilfspriesterstandes den lautesten Widerhall gefunden. Denn abgesehen von dessen Einkommen, das einem Kutscher zu gering wäre, abgesehen von den durch die Privat-Patronate herbeigeführten Uebelständen, abgesehen von der unwürdigen Bevormundung der Cooperatoren, Caplane, Deficienten durch ihre Pfarrer, macht das Spioniersystem, das von oben herab gegen den armen niederen Clerus hierzulande mit besonderem Nachdruck gehegt und gepflegt wird, die Lage des letzteren nachgerade unerträglich. Diese Spionir- und Anklagesucht gegen Priester hat selbst unter den niedrigsten Classen so um sich gegriffen, daß man die Geistlichen unserer Diöcese auf den Fingern abzählen könnte, gegen die nicht irgend eine augenverdrehende Betschwester oder ein Stallknecht falsche anonyme Anklagen unmittelbar an die maßgebende Stelle vom Stapel gelassen hätte. Auch derartige mündliche Relationen aus dem Munde alter Weiber sind willkommen.

Auf Grund dieser verleumderischen Anklagen wird jedesmal gegen den Inculpirten eine Untersuchung eingeleitet, ohne daß den Rechtsgrundsätzen, daß auch der andere Theil gehört, und dem Angeklagten der Kläger gegenübergestellt werden solle, nur im geringsten Rechnung getragen wird. Noch mehr! Sollte es ja dem Inculpirten gelingen, den Calumnianten zu entdecken, um selbem durch eine gerichtlich vorgebrachte Klage das Handwerk zu legen, so wird er unter Androhung der Suspension von der Verfolgung seines Rechts abgeschreckt. ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.11.2012)

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