Damals schrieb Dame mit schlechter Stellung

Wien, 19. Juli 1864. Aus dem Gerichtssaale. (Wegen einer schlechten Stellung.) Agnes Friedel, eine junge galante Dame, ließ sich vor kurzem photographieren. Die Dame muß entweder eine schlechte Stellung gewählt oder wahrscheinlich ihren Anzug etwas vernachlässigt haben, denn sie erscheint unter der Anklage des Vergehens gegen die öffentliche Sittlichkeit.

Doch sitzt sie nicht allein auf der Anklagebank. Mit ihr erscheint der Photographen-Gehilfe Franz Wanka, der Mann, der ihr den Gedanken eingab, sich in einer so fatalen, ganz ungesetzmäßigen Weise verewigen zu lassen, und auch Herr Joseph Barbara, der Künstler, welcher das Bild der Dame mit Hilfe des Sonnenstrahls auf das Papier bannte. Zu dieser Gesellschaft kommt als vierter Angeklagter Konrad Horsan, ein Industrieller, der vor dem Gedanken nicht zurückschreckte, das Bild der Donna an öffentlichen Orten feilzubieten.

Agnes Friedel bekam vier Wochen, Franz Wanka sechs Wochen, Joseph Barbara acht Tage und Conrad Horsan vierzehn Tage Arrest.

(Kriegsgerichtliches Urtheil.) Joseph Anders, Gemeiner des 32. k. k. Feldjäger-Bataillons, ist vom Kriegsgerichte wegen eines am 4. Juni 1864 an seinem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Unterjäger Joseph Franzke, in der Kaserne zu Laxenburg verübten Meuchelmordes schuldig erkannt und zum Tode durch den Strang verurtheilt worden. Der Tag der Hinrichtung ist noch nicht bestimmt. ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.07.2014)

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