Damals schrieb Steuer-Execution in Salzburg

Sbg., 15. November 1865.[Orig.-Corr.] Wiederholt hat die Salzburger-Zeitungmeinen Berichten über die Steuer-Executionen in St. Johann Berichtigungen und Dementis entgegengestellt. Sie gibt somit zu erkennen, daß meinen Mittheilungen eine gewisse Bedeutung nicht abzusprechen ist. Wenn diese Anerkennung mich auch mit Befriedigung erfüllt, so muß doch bedauert werden, daß man in den Berichtigungen theils nur eine Bestätigung der Thatsachen, theils aber auch ein Dementi erblicken muß. Ich nehme übrigens Act, daß im Bezirk St. Johann im Laufe des ersten halben Jahres 1865 circa 800 Executions-Bolletten, und zwar 517 wegen Steuer-Rückständen, die wegen rückständiger Landesumlagen und Grundentlastungs-Capitalraten ausgefertigt wurden, daß am Schlusse des 3. Quartals 3295 fl. an landesfürstlichen Steuern rückständig waren.

Ob unter solchen Verhältnissen die Steuerzahlung in diesem Bezirke eine befriedigende genannt werden kann, sei nicht näher untersucht. Der Umstand, daß von Ende des 3. Quartals bis November der Betrag von 3545 fl. an Steuern einbezahlt wurde, sich somit eine Ueberzahlung von 245 fl. herausstellt, scheint mit Rücksicht auf oben angeführten Thatsachen nicht entscheidend zu sein. Den Vorwurf der Falschmünzerei lehne ich energisch ab; die unabhängige Presse unseres Landes ist schon längst gewöhnt, die officiellen Blätter in einem Tone sprechen zu hören, der jede Entgegnung in gleicher Münze sehr schwer macht. ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2015)

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