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Zensur ausländischer Blätter

01.06.2012 | 18:23 |   (Die Presse)

(2. Juni 1862) (Anfrage an die österreichische Presse über eine kaiserlich königliche Zensur.) Unter dieser Ueberschrift bringt die Breslauer Zeitung Folgendes: „Einer unserer Mitbürger, welcher sich zur Zeit in Karlsbad aufhält, beklagte sich bei der hiesigen Postverwaltung, daß er die Breslauer Zeitung stets zu spät erhalte.

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(2. Juni 1862) (Anfrage an die österreichische Presse über eine kaiserlich königliche Zensur.) Unter dieser Ueberschrift bringt die Breslauer Zeitung Folgendes: „Einer unserer Mitbürger, welcher sich zur Zeit in Karlsbad aufhält, beklagte sich bei der hiesigen Postverwaltung, daß er die Breslauer Zeitung stets zu spät erhalte. Unsere Postamts-Zeitungs-Expedition wendete sich darauf an die kaiserlich königliche Zeitungs-Expedition in Karlsbad, und erhielt darauf folgende Antwort: ,Unterliegt der preßpolizeilichen Vorrevision, daher die Verspätung von ein paar Stunden. Achtungsvoll Bauer, k.k. Postamts-Verwalter.‘ Besteht denn nun – das ist unsere Anfrage an die österreichischen Zeitungen – in dem constitutionellen Oesterreich noch eine ,preßpolizeiliche Vorrevision?‘ und ist diese etwas anderes als die Zensur?“

Ganz erschöpfend vermögen wir allerdings nicht diese Frage zu beantworten, indessen scheint uns die Sache so zu stehen, daß, gleichwie die in Oesterreich erscheinenden Blätter vor Beginn ihrer Ausgabe bei der Polizeilichen Staatsanwaltschaft ein Exemplar deponieren müssen, was ja wol auch in Preußen gesetzlich vorgeschrieben ist, die in Oesterreich mit der Post ankommenden Blätter der presspolizeilichen Controlle unterliegen, um, wenn darin etwas Straffälliges erhalten wäre, kassirt zu werden. ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2012)

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