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Wert über Gebühr?

03.08.2012 | 18:48 |  Von Ulrich H. J. Körtner (Die Presse)

Privatsender, Internet, Facebook, Twitter. Braucht da noch irgendeiner den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Als moralische Anstalt, frei nach Schiller? Als Antiquität mit Zierleiste? Und dennoch, und dennoch: ein Versuch über Medienethik und Unternehmenskultur.

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Im Juni 1784 hielt Friedrich Schiller, 24-jährig, seine berühmte Rede über die Schaubühne als moralische Anstalt. Der vorherrschenden Auffassung,wonach das Theater lediglich der Unterhaltung und Zerstreuung diene, setzte Schiller die Forderung entgegen, das Theater müsse sowohl eine moralische Anstalt und eine Schule der praktischen Weisheit sein als auch ein Instrument der Aufklärung und des gesellschaftlichen Fortschritts. Mit beiden Zwecken verbunden, sei die Schaubühne zugleich eine Schule der Ästhetik, wobei das Schöne, ganz im Sinne Platons, nur in der Einheit mit dem Wahren und dem Guten zu begreifen sei. Dem jungen Dichter schwebte vor, im Theater „die Bildung des Verstandes und des Herzens mit der edelsten Unterhaltung“ zu vereinen.

Ungefähr so wünschen sich auch heute noch kulturelle Eliten und Medienethiker den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: als Schule der Nation – oder sagen wir lieber:der Gesellschaft –, die im Geist des Zielparagrafen des österreichischen Schulorganisationsgesetzes an der Entwicklung der Anlagen des Publikums „nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen“ mitwirkt. Davon abgesetzt gibt es die billigen Vorstadttheater und -kinos vulgo Privatsender, in denen das einfacheVolk bei derben Späßen und trivialen Stoffen auf seine Kosten kommt.Beim „Fernsehen fürArme“ lümmeln sich die niederen Stände undbrüllen wie bei der Wiener Stegreifbühne: „Nochamol!“ Die Medienwelt, so scheint es, zerfällt in „kleine Medieneliten und viele Medien-Prolos“ (Martin Stock).

Das Gute und Wertvolle hat natürlich seinen Preis, zu entrichten in Gestalt von Rundfunk- und Fernsehgebühren, während der Tand vermeintlich umsonst zu haben ist. „Free TV“ lautet die Selbstbezeichnung der Privatsender. Dass sie von den Werbeeinnahmen leben und der Zuseher mit der Währung Aufmerksamkeit bezahlt, verschleiert das privatrechtliche Freiheitsversprechen. –Nun ist die Wirklichkeit in der dualen Medienwelt freilich komplizierter. Auch die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sichnicht allein über Gebühren, sondern zudem über Werbeeinnahmen und verschiedenste Formen von Joint Ventures, Sponsoring, Merchandising. Der politisch gewollte Veränderungsdruck nötigt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auf Quoten zu schauen: Die Sender übernehmen Formate und Unterhaltungsangebote, bei denen man sich fragt, wozu man für ihren Konsum noch Gebühren zahlen soll. Was also hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Gesellschaft noch zu bieten? Wozu wird er gebraucht?

Das ORF-Gesetz beantwortet diese Frage mit einer Beschreibung des „öffentlich-rechtlichen Kernauftrags“. Er umfasst nicht weniger als 19 Punkte. Sie reichen von der „umfassenden Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen“ über die „Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft“ und die „Darbietung von Unterhaltung“ bis zur „Förderung des Interesses der Bevölkerung an aktiver sportlicher Betätigung“ und zur „Förderung sozialer und humanitärer Aktivitäten, einschließlich der Bewusstseinsbildung zur Integration behinderter Menschen in der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt“. Fürwahr, ein weites Feld.Der breit gefächerte öffentlich-rechtliche Kernauftrag lässt sich mit vier Begriffen umreißen: Information, Bildung, Unterhaltung und Beratung. Der letztgenannte Bereich, bisweilen auch Lebenshilfe genannt, firmiert beim ORF unter dem Label „Service“.

Demokratiepolitisch betrachtet, steht die Information an erster Stelle. Das muss auch so bleiben, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin eine Daseinsberechtigung haben soll. Ohne umfassende Information ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an einer demokratischen Gesellschaftund ihrer politischen Willensbildung nicht möglich. Die moderne Demokratie ist aber nicht allein auf den demokratischen Staat, seine Organe und seine Institutionen beschränkt. Sie ist darüber hinaus auf eine lebendige Zivilgesellschaft angewiesen, lebt doch der säkulare demokratische Rechtsstaat von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen und garantieren kann, wie der deutsche Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde schreibt.

Eben darum darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein Staatsfunk sein, und seine Bürgernähe ist nicht mit dem Einfluss der politischen Parteien oder der Regierung auf die Unternehmenspolitik und das Programm zu verwechseln. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat vielmehr die Aufgabe, den Aufbau einer zeitgemäßen Zivilgesellschaft zu fördern. Das wird aber nur dann gelingen, wenn diese Zivilgesellschaft, letztlich die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, an Programmen und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt werden. Partizipation geschieht nicht nur durch Vertretung von zivilgesellschaftlichen Akteuren in den Gremien des ORF – im Stiftungsrat, im Publikumsrat –, sondern auch durch Programme und Formate, die eine Beteiligung des Publikums ermöglichen und dieses nicht auf die passive Konsumentenrolle reduzieren.

Zivilgesellschaftliche Partizipation erfordert auch die Nutzung zeitgemäßer Kommunikationsmedien wie Internet oder sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter. Die Nutzung neuer Medien aber stellt die Gesellschaft und den Staat vor erhebliche demokratiepolitische und medienethische Herausforderungen. So behauptet der Medienwissenschaftler Mike Sanbothe, im Internet entstünden neue transnationale Gesellschaftsformen und transgeografische Lebensräume, die sich ihre eigenen moralischen Regeln und Gesetze gäben, welche der Staat und seine Organe schlicht zu respektieren hätten. Im Blick auf die leidigen Themen Kinderpornografie, Rassismus und Gewalt im Internet erklärt Sandbothe treuherzig, die meisten User lehnten Derartiges ab. Staatliche Instanzen könnten auf die „Netiquette“, also das Ethos der virtuellen Internet-Community beziehungsweise der Communitys, vertrauen. Bei aller Sensibilität für die Gefahr staatlicher Zensur muss doch kritisch eingewendet werden, dass es im Internet undin sozialen Netzwerken wie Facebook bisher an demokratischer Kontrolle mangelt, ohne die es keinen wirksamen Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde der Nutzer wie auch Dritter gibt. Man denke nur an die Probleme des Datenschutzes. Mit dem angesprochenen Problem mangelnder demokratischer Transparenz und Kontrolle müssen sich auch öffentlich-rechtliche Sender auseinandersetzen, wenn sie in zeitgemäßer Form mit ihrem Publikum kommunizieren wollen und nun selbst als User in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter auftreten.

Generell ist zu sagen, dass die Zivilgesellschaft keine Alternative zum demokratischen Staat darstellt. Auch die anarchische Vorstellung einer freiheitlichen virtuellen Internet-Weltgesellschaft ohne staatliche Instanzen und Kontrolle ist eine Illusion. Die Idee einer Zivilgesellschaft funktioniert nämlich nur innerhalb einer politischen Verfassung und ihrer Institutionen als ein sinnvolles Konzept. Voraussetzung des politischen und weltanschaulichen Pluralismus ist daher zunächst die Anerkennung der rechtsstaatlichen politischen Ordnung und demokratischer Verfahrensregeln für politische Diskurse und Entscheidungsprozesse. Daher bleibt der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zeiten von Facebook und Twitter aktuell.

Nun klaffen Anspruch und Wirklichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer wieder auseinander. Skeptiker sind der Ansicht, dass sie sich überhaupt nicht mehr zur Deckung bringen lassen, je mehr sich die Medien vom Kulturgut zum Wirtschaftsgut entwickelt haben. Sie befürchten, dass der öffentlich-rechtlicheKultur- und Bildungsauftrag ganz in die Nischen von Spartensendern wie ORF III abgeschoben werden könnte. Spartenprogramme als Reaktion auf gesellschaftliche Vielfalthaben ihr begrenztesRecht. Doch ist überStrategien nachzudenken, wie der Fragmentierung der Öffentlichkeit in öffentlich-rechtlichen Medien entgegengesteuert werden kann.

Dazu gehört, ob es den Kultureliten nun passt oder nicht, dass sich das öffentlich-rechtliche Fernsehen bemühen muss, auch ein Publikum, das sich vornehmlich für die Programme der Privaten interessiert, anzusprechen, statt dieses sich selbst zu überlassen. Verhängnisvoll wäre: „Hier eine medienkompetente und auch sonst wohlsituierte ,Oberschicht‘ – dort die Benachteiligten und für dumm Verkauften, als eine medial pauperisierte ,Unterschicht‘. Damit hätten wir auch ein neues kulturell bedingtes Sozialstaatsproblem“ (Martin Stock).

Auf dieses Problem reagiert die Medienethik mit dem Begriff der „Medienverantwortung“. Er hat eine doppelte Bedeutung: einerseits die Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft, andererseits die Verantwortung der Gesellschaft für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Allen Ökonomisierungstendenzen zum Trotz ist daran festzuhalten, dass öffentlich-rechtliche Medien nicht bloß ein Wirtschaftsgut, sondern in erster Linie ein Kulturgut sind und eine dienende Funktion für die demokratische Gesellschaft und ihre Meinungsbildung hat. Für die pluralistische Gesellschaft von heute stellt sich allerdings verschärft die Frage nach ihrem inneren Zusammenhalt, nach ihren „Ligaturen“ (Ralf Dahrendorf).

Der ORF reagiert auf diese Herausforderung – nach dem Vorbild der BBC – mit der Formulierung von Public Values, die der Qualitätssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen sollen. Konkret handelt es sich um fünf Grundwerte: individueller Wert, Gesellschaftswert, Österreichwert, internationaler Wert und Unternehmenswert. Der Begriff „Public Values“ stammt aus der Ökonomie und bezeichnet die Werte und Interessen der Stakeholder eines Unternehmens. Was bedeuten diese Terminologie und das dahinterstehende Konzept aus medienethischer Sicht? Was bedeuten sie – frei nach Schiller – für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als moralische Anstalt? Die Frage ist eine doppelte. Zum einen: Was bedeutet das Konzept der Public Values für die Kommunikation von Moral und moralhaltigen Themen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der explizit (etwa durch Diskussionssendungen) und implizit (etwa durch die Bearbeitung moralhaltiger Themen in Spielfilmen und Serien, auch durch die „Philosophie“ von Spiel- und Castingshows) zur ethischen Meinungsbildung der Gesellschaft beiträgt? Zum anderen: Was bedeutet das Konzept der Public Values für ethische Unternehmenskultur öffentlich-rechtlicher Sender?

Konzentrieren wir uns auf die zweite Frage. Hier kann man sagen, dass das Konzept der Public Values anschlussfähig für Konzepte eine Medienethik ist, welche diese als Teilbereich der Wirtschaftethik begreifen. Medienethik erweist sich in der Tat als unzureichend, wenn sie lediglich individualethisch als Journalistenethik oder als Publikumsethik konzipiert wird, die sich auf das individuelle Verhalten der Programmmacher und ihres Publikums beschränkt. Medienethik braucht einen systemischen Ansatz, und das heißt: Sie ist als Unternehmensethik zu konzipieren, welche die strukturellen Rahmenbedingungen journalistischer und künstlerischer Arbeit in den Medien kritisch reflektiert.

Nun stammt der Wertbegriff aus der Ökonomie, weshalb die Gefahr einer Wertethik darin besteht, dass die Logik des Ökonomischen, des Auf- und Abwertens, auch die Ethik zu dominieren beginnt. In diesem Fall werden unternehmensethische Grundsätze in einem Wirtschaftsunternehmen lediglich so weit propagiert, wie sie das Betriebsklima fördern und die Akzeptanz der Firma und ihrer Produkte auf dem Markt verbessern. „Ethische“ Produkte oder eine auf Ökologie und Nachhaltigkeit ausgerichtete „Unternehmensphilosophie“ können sichdurchaus rechnen. Wieweit aber werden ethische Werte und Normen nicht nur als Faktor der Stabilisierung und Optimierung des Medienbetriebs, sondern auch als Basis möglicher Kritikund Selbstkritik begriffen? Konkret besteht die Gefahr, dass die ethischen Werte, für die ein Medienunternehmen einstehen möchte, ganz in den Sog der ökonomischen „Zielwerte“ geraten, von denen das ORF-Gesetz dauernd spricht. Das ORF-Motto „Wert über Gebühr“ hat darum etwas Schillerndes: egal,ob nun gemeint ist, öffentliche und moralische Werte würden auf dem Weg über einen gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefördert, oder aber, dass im Zweifelsfall solche Werte mehr Gewicht als ökonomische Interessen haben.

Auch im Blick auf die strittigen Ligaturen einer pluralistischen Gesellschaft bereitet der Wertbegriff Probleme. Wie schon Max Weber feststellte, führt die Rhetorik der Werte zur „Benutzung der ,Ethik‘ als Mittel des ,Rechthabens‘“. „Werte“, so warnt der Philosoph Krzysztof Michalski, „verbinden nicht, Werte trennen.“ Die Berufung aufWerte führt nämlich immer zur Abgrenzunggegenüber „anderen“, die aus der eigenen Gemeinschaft ausgeschlossen werden; „erst durch diese Ausschließung wird eine bestimmte, wird jede menschliche Gemeinschaft zu dem, was sie ist, bekommt sie ihren spezifischen Charakter“ (Michalski).

Statt eines wertethischen Konzepts plädiere ich für ein verantwortungsethisches Konzept von Medienethik. Medienverantwortung im Sinne eines solchen Konzepts beschränkt sich nicht auf die Individuen und ihren Umgang mit den Massenmedien, sondern schließt die systemische Frage nach der ethischen Verantwortung von Medienunternehmen wie auch der Medienpolitik ein. Medienethik in diesem Sinne ist freilich nicht nur als Teilbereich der Wirtschaftsethik zu begreifen, sondern auch eine zivilgesellschaftliche Herausforderung ersten Ranges. ■

Geboren 1957 in Hameln, Niedersachsen. Ordinarius für Systematische Theologie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät und Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien. 2001 „Wissenschaftler des Jahres“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.08.2012)

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1 Kommentare
Gast: Oliver Hensel
06.08.2012 08:01
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Medienethik und Nachrichtenauswahl

Ein sehr guter Artikel! Der Wiener Soziologe Peter F. Jedlicka hat unlängst die ORF Nachrichten kritisch angehört und "zehn Gebote" für ethische Nachrichtenauswahl entwickelt (Buch: Medienethik in der Praxis).

O. Hensel

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