Pyjama und Verbrechen

Wien 1928: Warum Adolf Loos wegen Kindesmissbrauch angeklagt wurde und mit einer bedingten Haftstrafe davonkam.

Adolf Loos, dessen 75.Todestages demnächst, am 23.August, gedacht wird, ist einer der wesentlichsten Vertreter moderner Architektur, obwohl er sein Architekturstudiumabgebrochen und über Jahrzehnte hinweg Architekten als „Verbrecher“ beschimpft hat. Das Fundament seiner Architektenkarriere bilden Artikel über Design-, Bekleidungs-, Wohn- und Alltagskulturfragen, die er zwischen 1897 und 1900 in der „Neuen Freien Presse“ veröffentlicht. Sie ebnen ihm 1899 den Weg zur Gestaltung des „Café Museums“, das anschließend von manchen Zeitgenossen als „Café Nihilismus“ geschmäht wird, aber anderen so gut gefällt, dass sie dem „Architekten Loos“ Aufträge erteilen.

Loos' berühmteste Schrift ist das Pamphlet „Ornament und Verbrechen“, in dem er das Ornament als Zeit- und Ressourcen-Vergeudung anprangert. Die provokante Polemik seiner pointiert formulierten Artikel und Vorträge, die Autoritäten, Institutionen und beliebte Traditionen, wie die Wiener Küche, angreifen, haben hohen Unterhaltungswert und spalten das Publikum oft in entschiedene Anhänger und Gegner.

Loos, der mit Peter Altenberg und Karl Kraus befreundet war, hat sich für Schönbergund Kokoschka engagiert, die gleichfalls umstritten waren. Daher sehen viele in dem 1928 wegen Kindesmissbrauch angeklagten Loos nicht den Täter, sondern einen Künstler, der wegen seines unbequemen Werks verfolgt wird. Alban Berg verklärt etwa die gerichtliche Verurteilung zu einer „bei Lebzeiten erfolgten Heiligsprechung“.

In Verkennung der Tatsachen wird Loos zu einem Märtyrer stilisiert, der wegen argloser Aktzeichnungen verurteilt wurde. Dabei verdankt Loos das glimpfliche Gerichtsurteil vor allem seinem künstlerischen Ansehen, großzügig gewährten Milderungsgründen und einflussreichen Freunden. Schließlich hat das Aktzeichnen dem 57-Jährigen laut Gerichtsurteil nur als Vorwand gedient, um sich durch den Anblick der Geschlechtsteile acht- bis zehnjähriger Mädchen sexuell zu stimulieren. Dieses Sexualdelikt wird meist verschwiegen oder durch Schönfärben verniedlicht, obwohl es nur das Ansehen der Person Loos, nicht die Bedeutung seines Werkes schmälert.

In den 1920er-Jahren lebt Loos in Paris, kommt aber regelmäßig nach Wien, wo er im Sommer 1928 dreimal Bekanntschaft mit der Polizei macht: Im Frühsommer wird er aufgrund einer Anzeige aufgefordert, weder kleine Mädchen zu belästigen noch ihnen Geldgeschenke zu machen. Die nächste Anzeige folgt, nachdem Loos im Prater einer Zehnjährigen seine Visitenkarte mit der Aufforderung übergeben hat, ihn in seinem Atelier zu besuchen, da er sie zeichnen wolle.

Vergebliche Verwarnungen

Diese beiden Verwarnungen hätten Loos zu denken geben müssen. Aber Anfang September hört eine Frau von kleinen Mädchen, die sich als Aktmodelle eines Zeichners angeblich ihre Reisekosten nach Paris verdienen, worauf sie besorgt Anzeige erstattet, dass in der Bösendorferstraße3 ein Mädchenhändler sein Unwesen treibe.

Der Verdächtige, Adolf Loos, wird am 4.September, knapp vor seiner Abreise nachParis, verhaftet, verhört und in Untersuchungshaft genommen, da wegen seiner tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft und seines Pariser Wohnsitzes erhöhte Fluchtgefahr besteht.

In der Folge schreiben manche Zeitungen, dass Loos die Mädchen „unzüchtig betastet“, andere, dass er sich an diesen „schwer vergangen“ habe. Die polizeiärztliche Untersuchung der neunjährigen Marie F. ergibt keinerlei Anhaltspunkte für ein Sittlichkeitsverbrechen, obwohl ärztliche Wahrnehmungen gemacht werden, „die aber nicht unbedingt auf sexuellen Missbrauch schließen lassen“. Für Aufsehen sorgt die Hausdurchsuchung, bei der Hunderte pornografische Fotografien gefunden werden, die vor allem Kinder und Halbwüchsige zeigen. Am 8.September wird Loos nach Hinterlegung seines Reisepasses und nach dem Gelöbnis, dem Gericht zur Verfügung zu stehen, gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Prozess findet am 30. November und am 1. Dezember 1928 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Wahrheitsfindung ist heikel, da Aussage gegen Aussage steht. Die psychiatrischen Gutachter betonen die generelle Unzuverlässigkeit von Kinderaussagen und stellen damit die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen in Frage.

Zeitzeugen berichten, dass die Gerichtsverhandlung oft bizarr war, weil der schwerhörige Loos zwar auf Zeit- und Kunstthemen, aber kaum auf die Fragen der Anklage eingegangen sei. Die Frage des Vorsitzenden, wie denn das mit den kleinen Mädchen gewesen sei, habe er etwa mit einer Brandrede gegen die Wiener Mehlspeise beantwortet.

Aber wie ist das mit den kleinen Mädchen gewesen? Mitte August hat Loos in der Akademie der bildenden Künste ein männliches Aktmodell gefragt, ob er nicht Schulmädchen kenne, die gegen Bezahlung Akt stehen. Im Wissen, dass Künstler auch nackte Kinder malen, vertraut der Mann seine neunjährige Tochter Loos als Aktmodell an. Als dieser mit dem Mädchen allein ist, fordert er es auf, Freundinnen zum Aktstehen mitzubringen, was geschieht.

Loos begründet sein plötzliches Interesse am Aktzeichnen mit einer Kinderverschickungsaktion, die von der mit ihm befreundeten Pädagogin Eugenie Schwarzwald organisiert werde. Loos beteuert, dass er für die Auswahl der für die Kinderverschickungsaktion in Frage kommenden Mädchen deren sittliche Unverderbtheit überprüfen musste, weshalb er sich mit ihnen über ihre sexuellen Erfahrungen unterhalten habe. Er habe dabei bewusst starke Ausdrücke gebraucht, weil er diese für die natürlichsten halte und zudem festgestellt habe, dass die Mädchen diese Ausdrücke kannten.

Loos bestätigt, dass sich die Mädchen in seinem Beisein baden mussten, wobei es vielleicht zufällige Berührungen, aber keine bewussten sexuellen Übergriffe gegeben habe. Beim Aktzeichnen war Loos laut eigener Aussage mit einem Pyjama bekleidet, während ihn die Mädchen nackt gesehen haben wollen. Auch darüber, wie die Mädchen in seiner Wohnung pornografische Fotografien zu Gesicht bekommen haben, gibt es zweierlei Versionen. Während die Mädchen beteuern, dass Loos ihnen die Fotos gezeigt habe, erklärt er den Medien, dass die Mädchen die Fotografien beim Durchstöbern seiner Schubladen gefunden hätten.

Loos hatte Glück, dass seine Exfrau, Elsie Altmann-Loos, die Details ihres Pariser Lebens erst Jahrzehnte nach seinem Tod preisgab. Schließlich wollte er in den 1920er-Jahren gemeinsam mit ihr Bordelle besuchen. „Außerdem trank Loos plötzlich sehr viel Whisky und sprach überaus viel von pornografischen Angelegenheiten. Orgien und andere Vergnügungen waren an der Tagesordnung.“

Doch vor Gericht stellt die spätere Universalerbin ihrem Exmann das beste Leumundszeugnis aus: „Unsere Trennung war im Prozess von Vorteil. Denn wäre ich noch Frau Loos gewesen, hätte meine Zeugenschaft keinen Wert gehabt. So aber konnte ich bezeugen, dass Loos kein lasterhafter Mensch gewesen war, dass er als Ehemann treu und gut war. Das konnte ich alles mit gutem Gewissen beschwören und tat es auch.“

Loos' Rechtsanwalt ist der mit ihm befreundete, frühere Wiener Stadtrat Gustav Scheu, der von zwei weiteren Verteidigern unterstützt wird. Ihre Strategie, Loos' Leumund durch die Aussage seiner Exfrau zu verbessern, wirkt sich für das Gerichtsurteil vorteilhaft aus, da es dem Staatsanwalt nicht gelingt, Loos im Beweisverfahren der Hauptanklagepunkte zu überführen.

Loos wird daher von der Anklage wegen Verbrechens der Schändung im Zweifel freigesprochen, weil das Gericht nicht ausschließen kann, dass die Beschuldigungen der Mädchen spielerisch übertriebene Fantastereien sind. Sie besagen, dass Loos zwischen 28.August und 3.September 1928 die neunjährige Marie F., die achtjährige Erika P. und die zehnjährige Ida F. missbraucht habe, indem er sie am Geschlechtsteil betastete und ihnen sein Glied mit der Aufforderung in die Hände gab, daran zu reiben.

Erschwerend: die Tatwiederholung

Des Verbrechens der Verführung zur Unzucht wird Loos allerdings überführt. Denn das Schöffengericht ist überzeugt, dass er die ihm zur Aufsicht anvertrauten Mädchen aus erregtem Geschlechtsgefühl verführt hat, als Modelle obszöne Stellungen einzunehmen und sich in diesen zeichnen zu lassen. Sein Skizzenbuch ist für das Gericht der sichtbare Beweis, dass diese Stellungen fast ausnahmslos grob unzüchtiger Art sind und unverkennbar in der Absicht gewählt wurden, die Geschlechtsteile der Mädchen zur Schau zu stellen.

Das Gericht bezweifelt auch, dass Loos die Mädchen für eine Kinderverschickungsaktion auswählen wollte. Besonderes Befremden erregt seine Erklärung, dass er die Geschlechtsteile der Kinder besichtigen musste, um deren sittliche Unverderbtheit festzustellen. Einige Teilgeständnisse, Loos' Unbescholtenheit und sein guter Leumund werden als mildernd, die Tatwiederholung an mehreren Kindern als erschwerend bewertet. Für das begangene Delikt sieht das damalige Gesetz schweren Kerker von einem Jahr bis zu fünf Jahren vor.

Aber das Gericht wendet bei der Strafbemessung das außerordentliche Milderungsrecht an, indem es den „schweren Kerker“ zu „strengem Arrest“ mildert und vier Monate bedingte Haft verhängt. Diese Vergünstigungen werden gewährt, weil die Tat zwar wiederholt, aber stets unüberlegt und unbesonnen verübt wurde und in Widerspruch zur bisherigen Lebensführung des Angeklagten stehe. Das Gericht ist deshalb überzeugt, dass Loos nach allem, was über ihn bekannt ist, allein die Androhung der Strafe so schmerzhaft empfinde, um ihn vongleichen oder ähnlichen Übergriffen abzuhalten.

In der „Fackel“ würdigt Karl Kraus zwei Jahre später Loos' 60. Geburtstag durch eine Bildsatire, bei der er die Repräsentanten des damaligen Österreich fotografisch mit Loos und dem folgenden Kommentar konfrontiert: „Dass dieser Staat diesen Mann feiern werde, war nicht zu erwarten“. – Die begreifliche Ursache der öffentlichen Zurückhaltung verschweigt Kraus aus gutem Grund. ■

Link: „Ein Kind wird geschlagen“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.08.2008)

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Mädchen und Moral

Die Anklage lautete Kindesmissbrauch. „Der Fall Loos“ ist lange bekannt. 2011 stellte Christopher Long neue Nachforschungen an. Als im Vorjahr der verschollene Gerichtsakt auftauchte, durfte man auf neue Erkenntnisse hoffen. Weit gefehlt. Longs Mono-grafie: Makulatur, druckfrisch.
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Loos, der pädophile Straftäter: Was die Protokolle verraten

Fund in Wien. Vernehmungsakten enthüllen das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs – und die Missachtung der Opfer.

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