Endlich genauer hinschauen!

Ab 1. Jänner 2015 tritt in Österreich das novellierte Antidopinggesetz in Kraft.

In Deutschland haben sich die Dopingjäger noch energischer durchgesetzt. Das hat mehrere Gründe und wurde in den vergangenen Wochen auch heftig diskutiert. Das neue Antidopinggesetz wird relativ heftig ausfallen, gedopte Sportler sollen künftig strafrechtlich belangt werden, ihnen drohen sogar Haftstrafen – von bis zu drei Jahren. Der Besitz von Dopingmitteln allein wird bereits unter Strafe gestellt, auch den Hintermännern geht es an den Kragen. Da können sogar zehn Jahre Haft blühen.

Deutschland bekommt, was Österreich schon hat. Nicht in der Form, aber immerhin. Mit Jahresbeginn 2015 wird die Novelle des Antidopinggesetzes in Kraft treten, sie wurde einstimmig durchgewinkt.

Denn mit 1. Jänner beginnt der Wada-Code 2015 zu wirken, daher musste Österreich etwas nachschärfen. Im Mittelpunkt steht die Bekämpfung von Dopingnetzwerken durch zwei neue Tatbestände: die „Komplizenschaft“ und den „Verbotenen Umgang“. Nicht nur das Verabreichen, sondern auch andere Formen wie Anleitung, Verschleierung oder aktive Mithilfe sowie der Umgang im Rahmen der Ausübung des Sports mit Betreuungspersonen, die des Dopings überführt wurden, werden belangt.

Die Regelsperre wird von zwei auf vier Jahre erhöht. Trainer und Betreuungspersonen treten stärker als bisher in den Fokus der Antidopingarbeit. Sportorganisationen und Fachverbände müssen entsprechende Regelungen in ihre Statuten aufnehmen und auf ihre Trainer übertragen.

Wichtig ist auch die Zusammensetzung des neuen nationalen Testpools. Sportminister Gerald Klug erklärt das so: „Wir setzen in Zukunft auf die intelligente Testung. Die Nationale Antidopingagentur (Nada) wird eine Risikoanalyse nach bestimmten Faktoren durchführen, bei der festgestellt wird, welche Dopinggefährdung eine Sportart hat. Zudem wird auch die individuelle Leistungsentwicklung eines Sportlers mitberücksichtigt.“ Ein Fall Dürr, als Langläufer bei Olympia in Sotschi als schwarzes Schaaf enttarnt, soll künftig nicht mehr möglich sein. Das Blutpassprogramm wird auf 110 Sportler ausgeweitet. Klug: „Es gibt null Toleranz gegenüber vorsätzlichem Doping.“

E-Mail: wolfgang.wiederstein@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2014)

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