Steaua Bukarest haftet für Schwulen-Hass des Besitzers

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Steaua-Bukarest-TrikotGEPA pictures/ Pro Shots/ Ed van de Pol
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Da sich der Verein nicht von den Aussagen distanziert hat, hat er laut Europäischen Gerichtshof gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie verstoßen.

Der rumänische Rekordmeister Steaua Bukarest kann nicht so tun, als ob er mit schwulenfeindlichen Äußerungen seines Besitzers nichts zu tun habe. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Steaua-Chef George ("Gigi") Becali hatte in einem Interview erklärt, er würde niemals einen homosexuellen Spieler bei seinem Verein dulden.

Nach einer Beschwerde argumentierte Steaua Bukarest, Becali sei rechtlich gar nicht für Einstellungen zuständig. Der Verein könne also nicht gegen die Anti-Diskriminierungsrichtlinie der EU verstoßen haben. Die höchsten EU-Richter widersprachen: Die Tatsache, dass der Verein sich von den Äußerungen seines "Patrons" nicht distanziert hatte, sei durchaus zu berücksichtigen. Der Verein müsse auch beweisen können, dass die sexuelle Orientierung für die Einstellung keine Rolle spiele.

(ag)

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