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Entwurf für neues Bundessportförderungsgesetz steht

10.10.2012 | 13:06 |   (DiePresse.com)

Sportminister Norbert Darabos präsentierte den Entwurf, der eine zentrale Anlaufstelle für Förderungsanträge und strengere Kontrollen beinhaltet.

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Die von Sportminister Norbert Darabos angekündigte Neugestaltung der Sportförderung in Österreich nimmt konkrete Formen an. Mit 9.10.2012 ging der Entwurf für das neue Bundes-Sportförderungsgesetz in Begutachtung. Gemeinsam mit dem Organisierten Sport wurde in den letzten Wochen intensiv am Gesetzesentwurf gefeilt.

"Ich bin sehr froh darüber, dass wir eine Einigung erzielen konnten. Wir haben die ExpertInnen-Forderungen im Gesetz bestmöglich umgesetzt und ich bin zuversichtlich, dass wir mit der neuen, effizienten und zielgerichteten Sportförderung den Sport in Österreich langfristig erfolgreicher machen können", sagt Sportminister Norbert Darabos. Alle Fördernehmer erhalten durch das neue Gesetz genau definierte Aufgaben, gefördert wird nach dem Leistungsprinzip und im Rahmen eines zweistufigen Fördermodells mit Grundförderung und Maßnahmen- und Projektförderung.

Die Bundes-Fachverbände profitieren besonders vom neuen Gesetz. Sie erhalten künftig 50% der Mittel aus den 80 Millionen Euro "Besonderer Bundessportförderung". "Das sind 20% mehr als bisher", sagt Darabos, "Ich erwarte mir aber hier im Gegenzug von den Fachverbänden eine stärkere Professionalisierung." Diese müssen zukünftig mehrjährige Struktur- und Strategiekonzepte vorlegen.

Zentrale Anlaufstelle für Förderungen

Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist der viel geforderte "One Stop Shop", sprich eine Stelle, bei der sämtliche Förderungen beantragt und abgerufen werden können. Der neue Bundessportförderungsfonds wird die Verbände betreuen und die Förderung professionell abwickeln. "Für die Verbände bedeutet dies eine erhebliche administrative Erleichterung", sagt Darabos.

Auch der Forderung des Rechnungshofes nach mehr Transparenz trägt das neue Gesetz Rechnung. Es ist eine Förderdatenbank vorgesehen, in der sämtliche Förderungen öffentlich aufscheinen. Auch die Kontrolle wird zukünftig neu geregelt sein. Anstelle der ehrenamtlich eingesetzten Kontrollkommission wird in Zukunft ein zweistufiges Prüfverfahren angewendet: Die inhaltliche Kontrolle durch den Bundessportförderungsfonds und stichprobenartige Schwerpunktprüfungen durch die Sektion Sport.

Durch die nunmehr verstärkte inhaltliche Kontrolle soll zukünftig Missbrauch von Fördergeldern möglichst verhindert werden. "Das Geld soll direkt beim Sport und bei den Sportlerinnen und Sportlern landen", so Darabos. Die Begutachtung des neuen Bundes-Sportförderungsgesetzes wird vier Wochen laufen. Nach dem parlamentarischen Prozess sollte das Gesetz Anfang 2013 beschlossen werden und nach entsprechenden Übergangsregelungen mit 1.1.2014 in Kraft treten.

(red)

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1 Kommentare
Gast: fhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
12.10.2012 14:51
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laienhaftes für nichtprofis

ein gesetz von laien (minister) für amateure mit dem einzigen hintergrund seine kabinettsmitarbeiter ordentlich zu versorgen.
wo sind die zeiten des kaisermühln blues hingekommen, wo ordentliche mitarbeiter noch zur städtischen bestattung wechseln durften???