Jukić ist wieder startberechtigt

Einstweilige Verfügung hebt die Sperre des Schwimmstars auf.

Wien/Fin. Dinko Jukić feierte am Freitag einen wichtigen Sieg – vor Gericht. Der Schwimmstar, der wegen Beleidigung von Funktionären vom Verband bis Juni 2013 gesperrt wurde, erwirkte beim Landesgericht für Zivilsachen in Wien eine einstweilige Verfügung. Damit ist der Olympiavierte, 23, ab sofort wieder für alle Bewerbe startberechtigt.

Anwalt Thomas Krankl bestätigte einen diesbezüglichen Bericht des „Standard“. Die einstweilige Verfügung wurde damit begründet, dass die Sperre „unverhältnismäßig hoch“ sei. Sie Verfügung bleibe bis zum Entscheid des anhängigen Verfahrens aufrecht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.12.2012)

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