Doping: Blutbeutel aus Spanien

Doping Blutbeutel Spanien
Doping Blutbeutel Spanien(c) REUTERS (SERGIO PEREZ)
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Sportarzt Eufemiano Fuentes steht in Madrid vor Gericht. Aber: Doping war 2006 in Spanien nicht strafbar.

Madrid/Fin. Die Mühlen des Gesetzes mahlen nicht nur in Österreich langsam, sondern auch in Spanien. Am Montag begann in Madrid dennoch der größte Doping-Prozess des Landes: Sieben Jahre nach der Aufdeckung des Skandals unter dem Fangwort „Operation Puerto“ müssen sich nun fünf Angeklagte, darunter der mutmaßliche Dopingarzt Eufemiano Fuentes, vor Gericht verantworten.

Während die Sportwelt zittert – Fuentes soll neben Radstars auch Leichtathleten, Schwimmer und Fußballer behandelt haben –, kann die Staatsanwaltschaft allen Angeklagten nur die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit vorwerfen. Doping war 2006 nach spanischem Recht nicht strafbar. Sie beantragte jeweils zwei Jahre Haft und ein bedingtes Berufsverbot für Fuentes. Der Prozess ist bis Mitte März anberaumt, die erstinstanzlichen Urteile werden im April erwartet.

Fuentes, ein Facharzt für Gynäkologie, wechselte Ende der 1980er-Jahre das Metier und agierte als Sportarzt. Er vertraute auf Eigenbluttransfusion und erfreute sich stets neuer „Patienten“. 2006 flog seine mit Spitznamen codierte Blutbank aber auf, weil ein Landsmann einen positiven EPO-Test gehabt und danach Ermittlern die entscheidenden Spuren geliefert hatte.

Nach der Razzia im Mai 2006 standen mehr als 50 Radprofis unter Verdacht. 200 Blutbeutel, Dopingmittel und ein Dutzend Handys mit brisanten Telefonnummern wurden sichergestellt. Für den Prozess sind 35 Sportler als Zeugen geladen, darunter Tour-Sieger Alberto Contador.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur erhofft sich Aufschlüsse darüber, wer wann und wie oft die Dienste von Fuentes in Anspruch genommen hat. Ob er dem Richter Namen nennen wird, ist fraglich, keiner seiner Patienten hat ihn geklagt. Somit fällt wohl alles unter „ärztliche Schweigepflicht“. Aufgrund zahlreicher Verfahrensfragen am ersten Prozesstag wurde seine Vernehmung jedenfalls vertagt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2013)

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