Zeugenaussage soll Armstrong vor Haft bewahren

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Kooperation mit Usada aufgrund Ermittlungen der Bundesbehörde. Erste Millionenklage der Versicherungsgesellschaft SCA eingereicht.

Losangeles/Swi. Drei Wochen nach dem umfassenden Dopinggeständnis setzt Lance Armstrong den nächsten Schritt. Kurz vor Ablauf des Ultimatums durch die US-Antidopingbehörde gab er seine Zusage zur Kooperation.

Zwei Wochen hat der Ex-Radprofi Zeit, sich der Usada zu stellen. Diese pocht auf eine Aussage unter Eid und einen „substanziellen Beitrag“ zur Untersuchung – also Namen. Wer beschaffte, wer versteckte Dopingmittel, wer warnte vor Kontrollen? Letztlich dürfte die Angst gesiegt haben, denn wie kurz zuvor der amerikanische TV-Sender ABC berichtete, sollen die Bundesbehörden gegen Armstrong ermitteln: Zeugenbeeinflussung, Einschüchterung und Behinderung der Untersuchung. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft. Zugleich ist es Armstrongs einzige Chance auf Milderung seiner lebenslangen Sperre.

Hinzu kommt eine Klage der Versicherungsgesellschaft SCA. Sie umfasst die Rückzahlung von Tourprämien und Anwaltskosten, insgesamt rund zwölf Millionen Dollar. Bereits 2006 hatte die Firma aufgrund von Dopinggerüchten deswegen geklagt. Damals dementierte Armstrong unter Eid – und gewann.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.02.2013)

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