Wien: Base-Jump-Weltcup zwei Tage vor Start abgesagt

Archivbild: Ein Springer bei einem Base-Jump-Event in Kuala Lumpur
Archivbild: Ein Springer bei einem Base-Jump-Event in Kuala LumpurEPA
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Die Veranstaltung war von der MA 36 bewilligt. Kurz vor Beginn untersagt nun die MA 64 das Base-Jump-Event und verweist auf das Luftfahrtrecht.

Base Jumper prallten auf den Boden der Beamtenrealität: Von 5. bis 7. September war in Wien der "ProBASE Worldcup Vienna" geplant. 55 Athleten aus 18 Nationen wollten sich miteinander bei Sprüngen vom Wiener Donauturm messen. Gescheitert ist das Projekt nun zwei Tage vor Beginn an der österreichischen Gesetzeslage. Der "Kurier" berichtete in einer Vorausmeldung über die Absage, Veranstalter Thomas Kenyeri bestätigte dies auf Anfrage der Austria Presseagentur.

"Die Veranstaltung war bei der MA 36 (Veranstaltungswesen, Anm.) beantragt, wir haben extra aus Deutschland eigens ein Gutachten anfertigen lassen, sogar die Austro Control haben wir gefragt. Letzten Endes wurde alles bewilligt", sagte Kenyeri. Am Dienstag, zwei Tage vor Beginn, erhielt er laut eigener Aussage allerdings die Absage von der Magistratsabteilung 64, zuständig für rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten. "Mir wurde gesagt, dass laut dem Luftfahrtgesetz niemand mit einem Fallschirm von einem Gebäude springen darf. Dabei ist ein Base-Jump-Schirm kein Fallschirm. Das ist, als würde man Autofahren mit der Formel 1 gleichsetzen", empörte sich Kenyeri.

MA 64: "Eindeutige Regelungen"

"Wir verbieten oder genehmigen nichts, so ist die aktuelle Gesetzeslage. Wir haben da keinen Handlungsspielraum", sagte Cordula Donner, Dienststellenleiterin der MA 64. Sie verwies auf das Luftfahrtrecht. "Es gibt eindeutige Regelungen, wonach man mit Fallschirmen nicht von Gebäuden, und nur aus Luftfahrzeugen in mehr als 600 Metern Höhe springen darf", erklärte Donner.

Zur Aussage von Kenyeri, wonach ein Base-Jump-Schirm kein Fallschirm per se sei, meinte Donner, dass jedes "zur Personenfortbewegung, ohne Verbindung zur Erde benutzbares Mittel" Voraussetzungen, wie beispielsweise Sicherheitsvorkehrungen oder auch eine Pilotenausbildung, vorzuweisen habe. Diese wäre beim geplanten World Cup nicht der Fall.

(APA)

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