Nada-Schiedskommission sprach Dinko Jukic frei

ARCHIVBILD: DINKO JUKIC
ARCHIVBILD: DINKO JUKICAPA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Schwimm-Ass Dinko Jukic hat eine weitere Konfrontation mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) gewonnen.

Am 24. Oktober 2011 war der Wiener von der NADA-Rechtskommission vom Vorwurf der Verweigerung eines Doping-Tests freigesprochen worden, nun wurde ein über ihn verhängter "missed test" wieder annulliert. Diesmal ging es aber eine Instanz weiter zur Unabhängigen NADA-Schiedskommission.

Denn die Rechtskommission hatte am 9. November 2013 entschieden, dass Jukic am 23. April 2013 sehr wohl bei einer Dopingkontrolle verschuldet im von ihm angegebenen einstündigen Zeitfenster nicht anzutreffen gewesen war. Demnach hatten die Kontrollore an diesem Dienstag von 5.58 bis 7.00 Uhr an Jukic' Wohnort geläutet, der Athlet hatte aber nicht aufgemacht. Daher galt das als versäumter Test, drei davon binnen 18 Monaten gelten als Dopingvergehen.

Jukic gab aber einerseits an, das Läuten nicht gehört zu haben. Gerade vom US-Training zurück, sei er mit Jetlag in tiefem Schlaf gewesen. Andererseits meinte der Olympia-Vierte von London 2012 über 200 m Delfin, dass er wegen des Ausschlusses seines Clubs SC Austria Wien durch Österreichs Schwimmverband (OSV) zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kontrolle kein Sportler im Sinn der Anti-Doping-Bestimmung war und daher keinen "missed test" erhalten könne.

Dieser Argumentation schloss sich zunächst die Rechtskommission in ihrem Beschluss nicht an. Jukic müsse in dem von ihm im Meldesystem ADAMS angegebenen Zeitraum für Dopingkontrollen anzutreffen sein. Die NADA berief sich dabei darauf, dass der Aktive als OSV-Mitglied den Anti-Doping-Bestimmungen unterliege. Diese Mitgliedschaft bestand aber nach dem Ausschluss von Austria Wien bzw. dem 25. Jänner 2013 für knapp acht Monate nicht.

Erst am 17. September wurde Jukic nach einer Einigung mit der damaligen OSV-Vizepräsidentin Birgit Fürnkranz-Maglock sowie Vermittler Peter Schröcksnadel wieder in den OSV eingegliedert und erst ab da war er - trotz des weiter aufrechten Austria-Wien-Ausschlusses - wieder ein von der NADA zu testender Sportler. Dem entsprach letztlich der letztinstanzliche Beschluss der von Juki-Anwalt Thomas Krankl angerufenen Unabhängigen Schiedskommission vom 4. Februar 2014.

Es sei für die Schiedskommission schon aufgrund der Aktenlage erwiesen gewesen, dass Jukic zum Zeitpunkt der verpassten Kontrolle keinem Verband angehörte und daher rechtlich nicht zu kontrollieren gewesen sei. Dass sich Jukic in das Meldesystem eingetragen habe, sei freiwillig passiert und von keiner rechtlichen Relevanz. Die Zugehörigkeit zum Nationalen Test-Pool sei in diesem Zeitraum daher gesetzlich nicht gedeckt gewesen.

Es handelt sich um einen Präzedenzfall. Und im fraglichen Zeitraum gab es mehrere Kontrollen an Jukic, nicht nur diese eine nicht zustande gekommene. Jede Kontrolle verursacht Kosten. Allein die Summe des Verfahrens vor der Rechtskommission beläuft sich auf exakt 3.674,80 Euro. Ursprünglich hätte der OSV dafür aufkommen sollen. All diese Beträge hat nun wohl die NADA selbst zu zahlen, obwohl sie auf nicht verwendbaren Tests basieren.

"Das war aber zum Zeitpunkt der Tests nicht klar", argumentierte NADA-Sprecher David Müller am Donnerstag gegenüber der APA - Austria Presse Agentur. Das Problem im gegenständlichen Fall sei, dass ein Athlet in einer Fördersituation nicht für das Gesetz greifbar sei. Müller: "Das sind sehr seltene Fälle, aber eine grundsätzliche Frage." Eine direkte Stellungnahme zur Entscheidung der Schiedskommission im Fall Jukic darf die NADA vom Gesetz her nicht abgeben.

Jukic reist dieser Tage wieder zum Training nach Australien. Eine Teilnahme bei den laufenden australischen Titelkämpfen lässt er sein. Grundsätzlich ist der 25-Jährige aber startberechtigt, da er nun wieder mehr als ein halbes Jahr im Test-Pool gemeldet ist. Sein Comeback ist für die Mare-Nostrum-Serie geplant.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.