Schlampiger Dopingtest brachte Freispruch für Campbell-Brown

Veronica Campbell-Brown
Veronica Campbell-BrownREUTERS
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Der CAS begründete die Aufhebung der zweijährigen Dopingsperre gegen Veronica Campbell-Brown mit "bedauerlichen Fehlern" bei der Kontrolle.

Eine schlampige Dopingkontrolle hat Jamaikas dreifache Sprint-Olympiasiegerin Veronica Campbell-Brown vor einer zweijährigen Wettkampfsperre bewahrt. Bei dem Test am 4. Mai 2013 in Kingston sei krass gegen Anti-Doping-Regularien verstoßen worden, stellte der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in seiner 58-seitigen Urteilsbegründung fest.

So sei der Behälter mit der ersten Urinprobe nicht versiegelt und ordentlich verschlossen gewesen, für die zweite Probe sei kein neues Gefäß verwendet worden. Campbell-Brown war positiv auf das Diuretikum HCT getestet worden. Ihre zweijährige Wettkampfsperre hatten die CAS-Richter Ende Februar aufgehoben.

Die drei CAS-Richter sprachen in ihrer Analyse von "bedauerlichen" Fehlern. Die nicht sachgerechte Behandlung der Proben hätte zu deren Verunreinigung mit Wasser oder Schweiß führen können. Der zuständige Dopingkontrollverantwortliche (DCO) habe die verbindlich vorgeschriebenen Abläufe für das Test-Procedere "wissentlich verletzt", hieß es in der Begründung.

Positiv auf Diuretikum getestet

Die Kontrollen bei dem Challenge-Meeting der Leichtathleten wurden im Auftrag des Weltverbandes IAAF von der jamaikanischen Anti-Doping-Kommission vorgenommen. Campbell-Brown hatte im National Stadium von Kingston den 100-Meter-Sprint gewonnen und war deshalb zur obligatorischen Dopingkontrolle aufgefordert worden. Sowohl in der A- als auch in der B-Probe der Athletin war HTC entdeckt worden. Ein Diuretikum entzieht dem Körper Wasser und kann damit auch eine verschleiernde Wirkung auf andere Dopingmittel haben.

Campbell-Brown bestritt, bewusst eine verbotene Substanz eingenommen zu haben. Gegen ihre zweijährige Sperre klagte Jamaikas erfolgreichste Sprinterin vor dem CAS. Weil sie am 25. Februar entlastet wurde, konnte die 31-Jährige Anfang März auch an der Hallen-WM im polnischen Sopot teilnehmen. Im 60-Meter-Finale wurde die zweifache Freiluft-Weltmeisterin (2007 über 100 m, 2011 über 200 m) dann Fünfte.

Die sechswöchige Spanne zwischen Urteil und Begründung hält ein erfahrener CAS-Richter nicht für ungewöhnlich. "Man tut es ungern, aber es kommt schon vor, wenn ein Fall besonders dringend ist", sagte der Jurist, der schon über 100 Fälle im CAS bearbeitet hat. "Die Begründung muss man noch nicht auf dem Papier haben, aber ich muss sie im Kopf haben", erklärte der Richter.

(APA/dpa)

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