Freispruch nach Schlamperei bei Dopingtest

(c) EPA (Bernd Thissen)
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CAS begründete Aufhebung der Dopingsperre von Veronica Campbell-Brown mit Formalfehler und Schlampereien bei der Durchführung.

Lausanne. Überraschend hatte der Internationale Sportsgerichtshof (CAS) im Februar die zweijährige Dopingsperre von Jamaikas Sprintstar Veronica Campbell-Brown aufgehoben. Nun wurde eine 58 Seiten lange Begründung nachgeliefert: Formalfehler und Schlampereien bei der Durchführung der Kontrolle waren der Grund für die Revision des Urteils.

Der CAS sprach von „bedauerlichen Fehlern“, die bei dem von der jamaikanischen Antidoping-Kommission (JADCO) vorgenommenen Test am 4. Mai 2013 in Kingston unterlaufen seien. So sei der Behälter mit der ersten Urinprobe nicht versiegelt und ordentlich verschlossen gewesen, für die zweite Probe kein neues Gefäß verwendet worden. Die nicht sachgerechte Behandlung der Proben hätte zu deren Verunreinigung mit Wasser oder Schweiß führen können.

Der zuständige Verantwortliche habe die verbindlich vorgeschriebenen Regeln für das Test-Prozedere „wissentlich verletzt“, hieß es in der Begründung. Die sechswöchige Spanne zwischen Urteil und Begründung hält ein erfahrener CAS-Richter nicht für ungewöhnlich. „Man tut es ungern, aber es kommt schon vor, wenn ein Fall besonders dringend ist.“

Diuretikum nachgewiesen

Campbell-Brown war damals sowohl in A- als auch B-Probe positiv auf das Diuretikum HTC getestet worden. Das Mittel entzieht dem Körper Wasser und kann damit auch eine verschleiernde Wirkung für andere Substanzen haben. Jamaikas erfolgreichste Sprinterin aller Zeiten bestritt, bewusst ein verbotenes Mittel eingenommen zu haben und klagte gegen die zweijährige Sperre vor dem CAS.

Nach der Aufhebung des Urteils ging Campbell-Brown Anfang März bei der Hallen-WM im polnischen Sopot an den Start und wurde über 60 Meter Fünfte. Die 31-Jährige gewann bislang sieben Olympia- und neun WM-Medaillen. (ag)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.04.2014)

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