Ex-ÖSV-Trainer zu 24 Monaten Haft verurteilt

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Das Urteil gegen Andreas Evers ist nicht rechtskräftig.

Salzburg. Andreas Evers, Ex-ÖSV-Trainer und derzeit Coach des US-Abfahrtsskiteams, ist am Donnerstag wegen Geldwäsche in einem Prozess am Landesgericht Salzburg verurteilt worden. Er soll rund 1,7 Mio. Euro aus einer höheren Summe, die seine frühere Lebensgefährtin veruntreut hat, für sich abgezweigt haben. Evers zeigte sich geständig. Er erhielt 24 Monate teilbedingte Haft, davon vier Monate unbedingt.

Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Gabriele Glatz ist nicht rechtskräftig: Weder Staatsanwältin Karin Sperling noch Verteidiger Kurt Jelinek gaben eine Erklärung ab. Den Privatbeteiligten des Strafverfahrens wurde ein Betrag von rund 1, 1 Mio. Euro zugesprochen. Davon habe sein Mandant bereits rund 200.000 Euro beglichen, erklärte sein Verteidiger. Am heutigen Prozesstag legte er ein volles Geständnis ab.

Laut der mittlerweile ausgedehnten Anklage hat der aus Flachau im Pongau stammende, bisher unbescholtene Trainer die 1,7 Mio. Euro im Zeitraum von 2004 bis Dezember 2012 für sich angelegt, verwaltet und teilweise verwendet. Er soll die veruntreuten Summen in Versicherungen und Lebensversicherungen gesteckt und rund 880.000 Euro für die Sanierung seines Hauses in Flachau ausgegeben haben. Das Objekt wurde beschlagnahmt, das Pfandrecht hat die Justiz.

Der Staatsanwaltschaft Salzburg zufolge habe Evers ab 2005 um die Herkunft des Geldes gewusst. Seine damalige Freundin veruntreute von 2001 bis 2005 große Summen von ihrem Arbeitgeber, sie wurde deswegen am Landesgericht Wien rechtskräftig verurteilt. Als Schaden wurde ein Betrag von 7,6 Mio. Euro angenommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2014)

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