Triathlon: Causa Hütthaler beschäftigt Gericht

(c) (Gepa Pictures/ Philipp Schalber)
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Im Rahmen der Bestechungs-Vorwürfe gegen die österreichische Triathletin sind nun Ermittlungen im Gange. Ob Anklage gegen Lisa Hütthaler erhoben wird, ist noch unklar.

Rund um die Bestechungsvorwürfe gegen die Triathletin Lisa Hütthaler sind gerichtliche Erhebungen im Gange. Wie Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, der APA am Dienstag mitteilte, war die Anzeige gegen die Triathletin am 23. Juni eingelangt. Die Ermittlungen drehen sich vorerst um versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Der Strafrahmen hierfür betrage zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft, erläuterte Habitzl.

Vorerst stand noch nicht fest, ob Anklage erhoben beziehungweise welches Delikt Hütthaler bei einem möglichen Prozess zur Last gelegt werde. Der zu ermittelnde Sachverhalt werde zunächst einer rechtlichen Beurteilung zugeführt, erläuterte Habitzl. Daraus würden weitere Entscheidungen resultieren. Wie lange die Ermittlungen in dem Fall in Anspruch nehmen werden, war laut Habitzl noch nicht bekannt.

Hat Hütthaler bestochen?

Die unter Dopingverdacht stehende Triathletin soll am 20. Mai, als sie im WADA-Labor in Seibersdorf der Öffnung ihrer B-Probe beiwohnte, versucht haben, eine Mitarbeiterin des Labors mit 20.000 Euro zu bestechen für den Fall, dass diese die Dopingprobe so manipuliere, dass ein negatives Ergebnis herauskomme, wie die Tageszeitung "Kurier" am Mittwoch berichtete. Unmittelbar nach dem Vorfall habe die betroffene Seibersdorf-Mitarbeiterin ihren Chef Günter Gmeiner in Kenntnis gesetzt. Der habe den Fall dann an das Österreichische Anti-Doping-Komitee ÖADC weitergeleitet.

Sport-Staatssekretär Reinhold Lopatka legt vor allem Wert darauf, dass das Strafverfahren im "Fall Hütthaler" recht rasch über die Bühne geht: "Hoffentlich geht das schneller als bei Humanplasma. Das ist ja noch unerledigt." Ansonsten sieht der Politiker aber keinen Unterschied zu jedem anderen Gerichtsverfahren: "Wenn die Causa so ist, ist sie wie jeder andere Gerichtsfall zu sehen."

Was den Dopingfall betrifft, sei es Sache des zuständigen Verbandes, entsprechende Konsequenzen zu setzen. Dies daher, da der Fall noch vor dem 1. Juli aufkam. Erst für die Zeit danach ist die neue Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) zuständig. Von Triathlon-Verbands-Generalsekretär Herwig Grabner hieß es dazu am Mittwoch auf Anfrage der APA "kein Kommentar".

(APA)

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