Russlands Olympia-Ausschluss

Symbolbild zum Doping Skandal im russischen Flagge Russland s mit Schriftzug Doping und Nadel einer
Symbolbild zum Doping Skandal im russischen Flagge Russland s mit Schriftzug Doping und Nadel einer(c) imago/Ralph Peters (imago sportfotodienst)
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Der Sportgerichtshof bestätigte die verhängte Sperre aller russischen Leichtathleten – für Olympia ist es vorentscheidend.

Lausanne. Der Olympia-Ausschluss der russischen Leichtathleten wegen massiver Dopingvergehen bleibt aufrecht. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) wies am Donnerstag den Einspruch von 68Athleten und vom Nationalen Olympischen Komitee Russlands gegen das vom Leichtathletikweltverband (IAAF) im Juni im Wiener Grand Hotel verlängerte Teilnahmeverbot für internationale Wettkämpfe zurück.

Russlands Leichtathleten sind damit fix bei den Spielen in Brasilien nicht dabei. Aber auch die ganze Sportnation erwartet nun der komplette Ausschluss von den am 5. August beginnenden Sommerspielen. Eine Entscheidung darüber hat das Internationale Olympische Komitee (IOC) vom CAS-Spruch abhängig gemacht. Das Exekutivkomitee wird am Sonntag darüber beraten, verkündet wird die historische Entscheidung spätestens am Montag. Es ist der erste Olympia-Ausschluss eines Landes wegen systematischen Dopings.

„Begräbnis der Leichtathletik“

14 Nationale Antidoping-Organisationen, darunter jene aus den USA, Kanada, Deutschland – und Österreich –, fordern mit Nachdruck den Ausschluss. Ein dementsprechendes Schreiben erging bereits an IOC-Präsident Thomas Bach. Auch Sportminister Hans Peter Doskozil spricht sich dafür aus und sagt: „Ich möchte dem IOC keinesfalls vorgreifen, aber hier sollte man hart durchgreifen. Es geht hier um Fairness gegenüber den sauberen Athleten.“

Aufgrund der von Ermittler Richard McLaren – er ist Rechtsprofessor in Ontario und gilt als unbefangener Experte – veröffentlichten Beweise über weitreichendes, staatlich gelenktes Doping in Russland scheint der Ausschluss Russlands alternativlos. Allerdings: Nachweislich sauberen Athleten solle nach eingehender Prüfung die Rio-Teilnahme unter neutraler Flagge ermöglicht werden. Der Weltverband IAAF ließ diese Tür weiterhin für jene Russen offen, die nachweislich nicht in das Dopingsystem in ihrer Heimat involviert waren, sprich im Ausland leben und dort auch getestet worden sind oder werden. Sie könnten ein Sonderstartrecht beantragen; bislang wurde ein solches zwei Athletinnen erteilt. 800-Meter-Läuferin Julia Stepanowa – sie ist die Kronzeugin des umfassenden Sportbetrugs – und Weitspringerin Darja Klischina, die in Florida lebt. Ob beide aber wegen anhaltender Proteste in Russland bei Olympia antreten werden, ist offen.

Aus Russland kamen erwartungsgemäß nur kritische Reaktionen auf das CAS-Urteil. „Ich bedauere die Entscheidung. Wir werden über weitere Schritte nachdenken. So möchten wir das nicht belassen“, kündigte Sportminister Witali Mutko an und sprach von einer „ungerechtfertigten Kollektivstrafe“. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow erklärte, dass ein Boykott der Spiele nicht erwogen werde. Stabhochsprungstar Jelena Isinbajewa bezeichnete das Urteil als „Begräbnis der Leichtathletik“. Der Weltverband hingegen begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil hat gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Sportler geschaffen. Es stärkt die Rechte, die Gesetze zum Schutz des Sports und der sauberen Sportler“, meinte IAAF-Präsident Sebastian Coe.

28 Weltverbände entscheiden

Das IOC kündigte an, nun die Urteilsbegründung des CAS zu studieren. Grundlage für die anstehende Sanktionierung wird aber der Bericht von McLaren sein, der im Auftrag der Welt-Antidoping-Agentur die Anschuldigungen in Russland (siehe Artikel rechts) untersucht hat.

In Sportkreisen gilt längst als gewiss, dass das IOC – wie im Fall der Leichtathletik – 28 Weltverbände einbinden wird, ihnen (vor allem aus rechtlichen Gründen) Auswahl und Sperren überlassen wird. Damit wäre nachweislich sauberen Sportlern geholfen, die Nation Russland jedoch wird bei den Sommerspielen in Rio de Janeiro fehlen. (fin)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.07.2016)

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