Der Staat gibt, der Staat nimmt

Sportminister Hans Peter Doskozil.
Sportminister Hans Peter Doskozil.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Sportminister Hans Peter Doskozil will mit einer neu einzurichtenden Bundes-GmbH die Sportförderung reformieren. Mit dem Gesetz endet wohl auch das Streben des ÖOC, sich zur Hauptfördergeldquelle zu stilisieren.

Sportminister Hans Peter Doskozil legte Anfang der Woche den Sportverbänden den Entwurf zum Bundessportfördergesetz 2017 vor. Er sieht vor, dass eine Bundessport-GmbH die staatliche Sportförderung übernimmt.

In ihr werden die Förderinstitutionen Bundes-Sportförderungsfonds (BSFF) und Team Rot-Weiß-Rot (TRWR) aufgehen. Und auch die entsprechenden Agenden der Sektion V (Sportsektion) des Ministeriums. Auch das Olympiaförderprojekt, bisher Rio 2016 genannt, soll die GmbH administrieren. Es geht um jährlich 120 Millionen Euro.

Ob die Bundessporteinrichtungs GmbH, mit der die ehemaligen Bundessportheime 1998 ausgegliedert wurden, auch in der Förder-GmbH aufgeht, ist noch offen. Denn sie ist im Unterschied zur Bundessport-GmbH keine gemeinnützige Institution.

Vierjahresplan vorzulegen

Das neue Gesetz bringt eine Vereinfachung und Beschleunigung der Sportförderung. Die Verbände müssen einen Vierjahresplan vorlegen und erhalten entsprechend einer Zielvereinbarung mit der GmbH eine Gesamtförderung, die von unabhängigen Kontrolleuren jährlich evaluiert wird. Die Einreichung erfolgt gemäß dem One-Stop-Shop-Prinzip, die Förderung wird künftig quartalsmäßig im Vorhinein bezahlt, sodass Vereine und Verbände Training und Wettkämpfe nicht mehr vorfinanzieren müssen.

Die Reform war notwendig geworden, nachdem das ÖOC-Team von den Sommerspielen 2012 in London keine Medaille und von Rio 2016 trotz kräftig erhöhter Subvention bloß eine Bronzene heimgebracht hatte. Mit dem Gesetz endet wohl auch das Streben des ÖOC, sich zur Hauptfördergeldquelle zu stilisieren. Und es endet die Unsitte, dass Fördergeldempfänger – wie der ÖSV durch seinen Präsidenten, Peter Schröcksnadel – Fördergelder verteilen.

Man kann die Reform auch als einen Schritt in Richtung Verstaatlichung betrachten. Noch vor 15 Jahren verteilte die Bundes-Sportorganisation (BSO) gemäß der verfassungsmäßig garantierten Autonomie des Sports die Fördergelder.

Unter Wolfgang Schüssels Kanzlerschaft wurden die Förderungen erhöht, und Staatssekretäre und Minister begannen, Förderungen nach eigenem Gutdünken zu vergeben. Der Bundes-Sportförderungsfonds bedeutete einen weiteren Einschnitt in die Autonomie.

Die Bundessport-GmbH, deren Geschäftsführer dem Eigentümer, also dem Sportminister, gegenüber weisungspflichtig ist, schließt den Vorgang vorerst ab. Sie hat zwar Beiräte für Breiten- und Spitzensport, aber die haben nur beratende Funktion.

Frage nach der Transparenz

Die BSO sammelt nun die Einwände des organisierten Sports und übergibt sie in einigen Wochen dem Minister, um den Begutachtungsprozess des Gesetzes zu beginnen.

Wichtige Frage: Kommt endlich eine Transparenzdatenbank, in der auch die Förderungen der Bundesländer aufscheinen?

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.12.2016)

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