Haftbefehl gegen Peter Seisenbacher

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Ex-Judoka Peter Seisenbacher wurde zur weltweiten Fahndung ausgeschrieben. Der
Doppel-Olympiasieger war vor einem Missbrauchs-Prozess in Wien untergetaucht.

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen sucht mit Europäischem Haftbefehl nach dem von der Bildfläche verschwundenen Judo-Doppel-Olympiasieger Peter Seisenbacher. „Der Angeklagte ist weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben“, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Montag bekannt.

Seisenbacher war am 19. Dezember unentschuldigt nicht zu seiner Verhandlung im Wiener Landesgericht erschienen, wo er sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vor einem Schöffensenat verantworten hätte müssen. Seither fehlt von ihm jede Spur. Über Antrag der Staatsanwaltschaft war schon wenige Stunden nach dem geplatzten Prozess eine Festnahmeanordnung aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr ergangen. In Verbindung damit wurde ein Haftbefehl erlassen.

„Ich habe davon heute von Medienvertretern erfahren. Überrascht hat es mich nicht. Ich kenne die Konsequenzen, wenn man zu einer Verhandlung nicht kommt“, kommentierte Seisenbachers Verteidiger Bernhard Lehofer die jüngsten Entwicklungen. Was den aktuellen Aufenthaltsort seines Mandanten betrifft, „habe ich nicht die geringste Ahnung, wo er sein könnte. Er hat sich nicht bei mir gemeldet“, versicherte der Anwalt im Gespräch mit der APA.

Dass nach einem der erfolgreichsten Sommer-Sportler Österreichs - Seisenbacher hatte 1984 bei den Olympischen Spielen in Los Angeles Gold geholt und seinen Titel 1988 in Seoul verteidigt - nunmehr weltweit gefahndet wird, „ist auch für mich unfassbar“, so Lehofer. Er habe unmittelbar nach dem Verhandlungstermin vergebens versucht, seinen Mandanten telefonisch zu erreichen: „Das ist mir nicht gelungen. Jetzt probiere ich es nicht mehr. Er weiß, wie er mich erreichen kann.“
Dass unmittelbar nach dem geplatzten Prozess die Fahndung nach dem abgetauchten Ex-Judoka eingeleitet wurde, hatte das Wiener Landesgericht bewusst nicht nach außen kommuniziert. „Aus kriminaltaktischen Gründen und um die Fahndung nicht zu behindern, wurde von einer Information der Medien und der Öffentlichkeit vorerst Abstand genommen“, begründete Gerichtssprecherin Christina Salzborn diese Entscheidung. Ungeachtet dieser Vorsorgemaßnahmen gelang es in den vergangenen Wochen aber nicht, Seisenbacher, der zuletzt die Judo-Herren-Nationalmannschaft in Aserbaidschan trainiert hatte, auf die Spur zu kommen.

Unbestätigte Informationen deuten darauf hin, dass er Ende Dezember den vorderasiatischen Staat verlassen haben könnte. Zu seiner möglichen Fluchtroute gibt sich die Justiz bedeckt. „Zu konkreten Fahndungsmaßnahmen können derzeit keine Angaben gemacht werden“, stellte Salzborn fest.

Seisenbacher soll nach dem Ende seiner aktiven Karriere als Trainer in seinem Wiener Judo-Verein zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht haben. Eine weitere Jugendliche wehrte ihn laut Anklage ab, als er zudringlich wurde - die Staatsanwaltschaft hat dieses Faktum als versuchten Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angeklagt. Seisenbacher hat sich zu den Anschuldigungen bisher nicht öffentlich geäußert hat. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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