Die Tragödie um Vanessa Sahinović, die nach einem Busunglück in Baku 2015 im Rollstuhl sitzt, wurde vom Bundesverwaltungsgericht endgültig als Arbeitsunfall eingestuft.
Wien. Die Tragödie um Synchronschwimmerin Vanessa Sahinović, die bei den European Games in Baku 2015 von einem Bus angefahren und schwer verletzt wurde, ist nun vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) als Arbeitsunfall eingestuft worden. Ihr Anwalt, Nikolaus Rosenauer, bestätigte, „dass das Urteil gegen die Wiener Gebietskrankenkasse rechtskräftig ist. Damit erhält Vanessa Sahinović ihre Rente, damit ist ihre soziale Absicherung gewährleistet. Nur darum ist es gegangen.“
Die damals 15-Jährige war am 11. Juni 2015 mit zwei Teamkolleginnen im Athleten-Dorf unterwegs gewesen, als sie auf einem Gehsteig von einem Bus erfasst wurde. Die Sportlerin erlitt ein Polytrauma mit Mehrfachfrakturen, sie ist seither vom zwölften Brustwirbel, vom Nabel abwärts, gelähmt. Mit dem nunmehrigen Urteil, ist klargestellt, dass die inzwischen 17-Jährige aufgrund ihrer Beschäftigung beim Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC) – die Schülerin vertrat Österreich bei einem Großereignis und wurde dafür auch mit Sachleistungen in Höhe von einigen Tausend Euro entlohnt, so die Argumentation des Anwalts –, zum Unfallzeitpunkt dem Pflichtfeld der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unterlag. Sahinović hat jetzt Anspruch auf Invaliditätsrente.
Und das Geld aus Aserbaidschan?
Was das in Zahlen bedeutet, sei vorerst noch offen, erläuterte Rosenauer. Die Höhe der Unterstützung hänge letztendlich auch noch von der Einschätzung von medizinischen Sachverständigen sowie den Ergebnissen ihrer Gutachten ab. Vanessa sei „sehr, sehr tapfer, was die Therapien betrifft“, schilderte Rosenauer. „Sie ergreift jeden Strohhalm, weil sie die Hoffnung hat, irgendwann wieder gehen zu können.“ Dass der Weg dorthin noch sehr weit ist, musste der Anwalt nicht gesondert betonen.
Keine finanzielle Abgeltung hat die 17-Jährige bisher von Seiten Aserbaidschans erhalten. Der Busfahrer, der für das Straßenverkehrswesen zuständige Beamte im Verkehrsministerium und zwei weitere Beamte wurden zwar strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und mittlerweile verurteilt. Die ursprünglich vom damaligen Sportminister versprochene Entschädigung von 1,8 Millionen Euro für die Unfallfolgen ist allerdings nie in Österreich eingetroffen. Der amtierende EOC-Präsident, der Slowene Janez Kocijancic, versprach, deshalb dieser Tage in Baku nachzufragen.
„Wir tun das, was in unserer Macht steht, um die für die Betroffenen (neben Vanessa Sahinović hatten ihre beiden Begleiterinnen vergleichsweise geringfügige Verletzungen erlitten, Anm.) unbefriedigende Situation zu lösen“, sagte ÖOC-Generalsekretär Peter Mennel der Austria Presse-Agentur. Warum allerdings damals nicht gleich an Ort und Stelle ein für alle Seiten verbindliches Schriftstück aufgesetzt wurde, bleibt weiterhin unklar.
Folgen für Österreichs Sport
Weitreichende Folgen dürfte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für das Österreichische Olympische Komitee, sondern auch für sämtliche vergleichbare Sportverbände nach sich ziehen, die Athleten zu nationalen und internationalen Veranstaltungen entsenden. Bisher waren die Sportler in der Regel nur unfallversichert. Das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Entscheidung aber von Merkmalen eines Dienstverhältnisses zwischen Sportler und entsendendem Verband aus, was eine umfassende Vollversicherungspflicht nach sich ziehen würde.
Ob das bedeutet, dass Teilnehmer an sportlichen Großveranstaltungen zukünftig angestellt und entsprechend abgesichert werden müssen, ist offen. Dass sportpolitischer Handlungsbedarf besteht, ist ÖOC-Generalsekretär Mennel bewusst. Er beteuert gegenüber der APA, dass „wir nicht Partei des Verfahrens waren. Aber der gesamte Sport ist gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.“ (APA/fin)
AUF EINEN BLICK
Die Tragödie um Vanessa Sahinović, die bei den Europaspielen in Baku 2015 von einem Shuttle-Bus schwer verletzt wurde, war ein Arbeitsunfall, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden.
Die damals 15-Jährige war am 11. Juni 2015 mit zwei Teamkolleginnen im Athleten-Dorf unterwegs, als sie auf einem Gehsteig von einem Bus erfasst wurde. Sie ist seither vom Nabel abwärts gelähmt.
Mit dem rechtskräftigen Urteil ist klargestellt, dass die inzwischen 17-Jährige aufgrund ihrer Beschäftigung beim ÖOC im Unfallzeitpunkt der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unterlag.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2017)