Triumph mit sozialer Tragweite

Tag des Sports
Tag des Sports(c) GEPA pictures/ Mario Kneisl
  • Drucken

Die Tragödie um Vanessa Sahinović, die nach einem Busunglück in Baku 2015 im Rollstuhl sitzt, wurde vom Bundesverwaltungsgericht endgültig als Arbeitsunfall eingestuft.

Wien. Die Tragödie um Synchronschwimmerin Vanessa Sahinović, die bei den European Games in Baku 2015 von einem Bus angefahren und schwer verletzt wurde, ist nun vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) als Arbeitsunfall eingestuft worden. Ihr Anwalt, Nikolaus Rosenauer, bestätigte, „dass das Urteil gegen die Wiener Gebietskrankenkasse rechtskräftig ist. Damit erhält Vanessa Sahinović ihre Rente, damit ist ihre soziale Absicherung gewährleistet. Nur darum ist es gegangen.“

Die damals 15-Jährige war am 11. Juni 2015 mit zwei Teamkolleginnen im Athleten-Dorf unterwegs gewesen, als sie auf einem Gehsteig von einem Bus erfasst wurde. Die Sportlerin erlitt ein Polytrauma mit Mehrfachfrakturen, sie ist seither vom zwölften Brustwirbel, vom Nabel abwärts, gelähmt. Mit dem nunmehrigen Urteil, ist klargestellt, dass die inzwischen 17-Jährige aufgrund ihrer Beschäftigung beim Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC) – die Schülerin vertrat Österreich bei einem Großereignis und wurde dafür auch mit Sachleistungen in Höhe von einigen Tausend Euro entlohnt, so die Argumentation des Anwalts –, zum Unfallzeitpunkt dem Pflichtfeld der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unterlag. Sahinović hat jetzt Anspruch auf Invaliditätsrente.

Und das Geld aus Aserbaidschan?

Was das in Zahlen bedeutet, sei vorerst noch offen, erläuterte Rosenauer. Die Höhe der Unterstützung hänge letztendlich auch noch von der Einschätzung von medizinischen Sachverständigen sowie den Ergebnissen ihrer Gutachten ab. Vanessa sei „sehr, sehr tapfer, was die Therapien betrifft“, schilderte Rosenauer. „Sie ergreift jeden Strohhalm, weil sie die Hoffnung hat, irgendwann wieder gehen zu können.“ Dass der Weg dorthin noch sehr weit ist, musste der Anwalt nicht gesondert betonen.

Keine finanzielle Abgeltung hat die 17-Jährige bisher von Seiten Aserbaidschans erhalten. Der Busfahrer, der für das Straßenverkehrswesen zuständige Beamte im Verkehrsministerium und zwei weitere Beamte wurden zwar strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und mittlerweile verurteilt. Die ursprünglich vom damaligen Sportminister versprochene Entschädigung von 1,8 Millionen Euro für die Unfallfolgen ist allerdings nie in Österreich eingetroffen. Der amtierende EOC-Präsident, der Slowene Janez Kocijancic, versprach, deshalb dieser Tage in Baku nachzufragen.

„Wir tun das, was in unserer Macht steht, um die für die Betroffenen (neben Vanessa Sahinović hatten ihre beiden Begleiterinnen vergleichsweise geringfügige Verletzungen erlitten, Anm.) unbefriedigende Situation zu lösen“, sagte ÖOC-Generalsekretär Peter Mennel der Austria Presse-Agentur. Warum allerdings damals nicht gleich an Ort und Stelle ein für alle Seiten verbindliches Schriftstück aufgesetzt wurde, bleibt weiterhin unklar.

Folgen für Österreichs Sport

Weitreichende Folgen dürfte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für das Österreichische Olympische Komitee, sondern auch für sämtliche vergleichbare Sportverbände nach sich ziehen, die Athleten zu nationalen und internationalen Veranstaltungen entsenden. Bisher waren die Sportler in der Regel nur unfallversichert. Das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Entscheidung aber von Merkmalen eines Dienstverhältnisses zwischen Sportler und entsendendem Verband aus, was eine umfassende Vollversicherungspflicht nach sich ziehen würde.

Ob das bedeutet, dass Teilnehmer an sportlichen Großveranstaltungen zukünftig angestellt und entsprechend abgesichert werden müssen, ist offen. Dass sportpolitischer Handlungsbedarf besteht, ist ÖOC-Generalsekretär Mennel bewusst. Er beteuert gegenüber der APA, dass „wir nicht Partei des Verfahrens waren. Aber der gesamte Sport ist gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.“ (APA/fin)

AUF EINEN BLICK

Die Tragödie um Vanessa Sahinović, die bei den Europaspielen in Baku 2015 von einem Shuttle-Bus schwer verletzt wurde, war ein Arbeitsunfall, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden.

Die damals 15-Jährige war am 11. Juni 2015 mit zwei Teamkolleginnen im Athleten-Dorf unterwegs, als sie auf einem Gehsteig von einem Bus erfasst wurde. Sie ist seither vom Nabel abwärts gelähmt.

Mit dem rechtskräftigen Urteil ist klargestellt, dass die inzwischen 17-Jährige aufgrund ihrer Beschäftigung beim ÖOC im Unfallzeitpunkt der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unterlag.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Sport

Vollversicherung bei Großereignissen muss Pflicht sein

Österreichs Sport muss jetzt auf das Sahinović-Urteil reagieren.
Archivbild: Vanessa Sahinovic 2016 bei der "Gala mit Herz".
Mehr Sport

Gericht wertet Sahinovic-Tragödie als Arbeitsunfall

Das Urteil garantiert der seit einem Unfall 2015 querschnittsgelähmten Ex-Synchronschwimmerin Vanessa Sahinovic, 17, eine Absicherung.
Archivbild: Vanessa Sahinovic 2016 bei der "Gala mit Herz".
Anstoss

Das traurige Schicksal einer Schülerin

Vanessa Sahinović wartet seit dem Busunglück bei den European Games 2015 nicht nur auf das versprochene Geld aus Baku, sondern in Österreich auch noch auf eine Invalidenrente.
Mehr Sport

Stoss: "Aserbaidschans Versprechen wurden nicht eingehalten"

ÖOC-Präsident Karl Stoss ist in der Causa Vanessa Sahinovic am Ball, sieht Aserbaidschan in der Verpflichtung, hofft auf Hilfe des European Olympic Comitees. Eine Gesetzesänderung für Schüler bei Großereignissen hält er für sinnvoll.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.