Doping: Strafverfahren gegen Bernhard Kohl eingestellt

Bernhard Kohl
Bernhard Kohl(c) AP (Lilli Strauss)
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Kohls Anwalt jubelt: "Jetzt steht fest, dass er immer die Wahrheit gesagt hat". Auch die Verfahren gegen den früheren dänischen Radprofi Rasmussen sowie gegen Christian Hoffmann wurden fallen gelassen.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Strafverfahren gegen den des Dopings überführten ehemaligen Radprofi Bernhard Kohl eingestellt. Das gab Thomas Vecsey, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, am Donnerstag bekannt. Gegen den im Jahr 2008 positiv auf das EPO-Mittel Cera getesteten und in Folge gesperrten Radsportler war nach dem Arzneimittelgesetz und wegen möglicher Beteiligung an Blutdoping nach § 22a Anti-Doping-Gesetz ermittelt worden.

"Mit der nunmehrigen Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht fest, dass Herr Kohl immer die Wahrheit gesagt hat", betonte Manfred Ainedter, der Rechtsvertreters des Ex-Sportlers. Kohl, der ein neues Leben abseits des Profisports begonnen habe, blicke nun "mit Zuversicht in die Zukunft", betonte Ainedter.

Auch Rasmussen und Hoffmann aus dem Schneider

Auch die Verfahren gegen den ebenfalls unter den Verdacht der Beteiligung an Blutdoping geratenen früheren dänischen Radprofi Michael Rasmussen sowie den mittlerweile zurückgetretenen Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann wurden fallen gelassen. Damit ist klar, dass für Kohl, Rasmussen und Hoffmann die Causa Blutdoping keine strafrechtlichen Folgen haben wird.

Für die Anklagebehörde steht außer Frage, dass sich die drei Sportler finanziell am Erwerb einer Blutzentrifuge durch den Sportmanager Stefan Matschiner beteiligt haben, die dieser zum Zweck des Blutdoping betrieben haben soll. Kohl hatte bereits im März 2009 zugegeben, 20.000 Euro für die Anschaffung der Zentrifuge bezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht weiters davon aus, dass die drei Sportler diese auch benützt haben. Verdachtsmomente, wonach das Gerät nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes im August 2008 mit Wissen von Kohl, Rasmussen und Hoffmann auch von weiteren Sportlern gegen Bezahlung genutzt worden sein soll, was dem Trio als Beteiligung am Blutdoping angelastet hätte werden können, ließen sich allerdings nicht erhärten.

Vielmehr waren nach dem August 2008 "den Genannten keine Beitragshandlungen nachweisbar", so die Begründung von Staatsanwältin Nina Weinberger, mit der sie die Verfahren nach §22 Anti-Doping-Gesetz einstellte.

Ob Kohls ehemaliger Manager Matschiner vor Gericht gestellt wird, ist wahrscheinlich, aber noch nicht sicher. Der genehmigungspflichtige Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft, der - sollte Anklage erhoben werden - einen Entwurf der Anklageschrift enthält, liegt dem Vernehmen nach noch im Justizministerium.

Christian Hoffmann reagierte wenig überrascht auf die Entscheidung. "Für mich war nichts anderes zu erwarten. Dass da so ein Theater gemacht wurde, ist mir unverständlich. Im Prinzip habe ich deshalb meine Karriere beendet. Dass ich keine Möglichkeit hatte, an den Olympischen Spielen teilzunehmen, ärgert mich sehr", sagte Hoffmann. Sein Verfahren vor dem Nationalen Anti-Doping-Komitee ist noch nicht abgeschlossen. Hoffmann absolviert als langjähriger Bundesheer-Sportler derzeit die berufliche Weiterbildung. Er will künftig im Sportbereich tätig sein.

(APA)

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