Strafprozess gegen Heinz Jungwirth

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Der ehemalige ÖOC-Generalsekretär muss sich in Wien wegen Untreue verantworten. Die Strafdrohung beträgt zwischen ein und zehn Jahren. Ermittlungen zu dem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Salzburg geführt.

Wien/Ag. In der Affäre um das Österreichische Olympische Komitee (ÖOC) steht der Termin für den Strafprozess fest: Der 61-jährige ehemalige ÖOC-Generalsekretär Heinz Jungwirth und dessen seinerzeitige 49-jährige Stellvertreterin werden sich von 7. bis 9. Mai am Wiener Landesgericht wegen Untreue (§ 153 StGB) verantworten müssen. Die Strafdrohung beträgt zwischen ein und zehn Jahren. Dem Schöffengericht wird Georg Olschak vorsitzen, die Anklage soll von einem Vertreter der Salzburger Staatsanwaltschaft vorgetragen werden.

Die Ermittlungen zu dem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Salzburg geführt, weil diese bereits wegen der Ungereimtheiten bei Salzburgs Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2014 tätig war. Im Zusammenhang mit der Salzburger Olympia-Affäre flogen auch die inkriminierten Malversationen beim ÖOC auf. Die Anklage wirft Jungwirth laut Barbara Feichtinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, vor, in Summe rund 2,7 Millionen Euro durch Überweisungen und Barbehebungen „in die eigene Tasche gewirtschaftet“ zu haben.

Die Gelder seien unter anderem „in einen Reitstall, Dressurpferde und in einen aufwendigen Lebensstil“ geflossen, sagte die Staatsanwältin. Aber auch Angehörige seien unterstützt worden. Zudem habe Jungwirth auch Rechnungen an Dritte mit ÖOC-Geldern beglichen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.03.2012)

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