ÖOC-Prozess: Das Komitee der Gutgläubigen

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Ex-Präsident Leo Wallner will nichts von „Schwarzgeldkonten“ gewusst haben und stritt auch jegliche Zusatzvereinbarung mit dem ehemaligen Generalsekretär ÖOC Jungwirth vehement ab.

Wien. Die zweite Runde im Untreue-Prozess gegen Heinz Jungwirth, den ehemaligen Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Komitees, und dessen Assistentin Manuela K. versprach Spannung. Ex-Präsident Leo Wallner war am Dienstag im Straflandesgericht als Zeuge geladen. Der 76-Jährige war am Vortag von Jungwirth schwer belastet worden und konterte nun gelassen: „Jungwirth war für alle administrativen Sachen zuständig. Ich wusste nichts vom Schwarzgeldkonto. Auch hatte ich keine Kenntnis darüber, dass er ÖOC-Gelder für private Zwecke verwendet hat.“

Jungwirth, 60, und K. müssen sich vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Georg Olschak wegen des Vorwurfs der Untreue (§153 StGB) verantworten. Laut Anklage geht es um 2.782.898,88 Euro, die von 2003 bis 2009 für private Zwecke verwendet worden sein sollen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Nachdem zwei zuvor einvernommene Zeugen dem Richter keine neuen Erkenntnisse geliefert hatten, war Wallner am Wort und ließ aufhorchen. In seiner 19-jährigen Amtszeit habe er sich „nie“ in finanzielle Angelegenheiten eingemischt, dazu sah er als Präsident keinerlei Veranlassung. „Ich habe Jungwirth und den Rechnungsprüfern vertraut“, sagte er und erntete dafür einen prüfenden Blick des Richters. „Im ÖOC hat damals wohl jeder jedem vertraut...“

„Meine“, keine Geschäftsordnung

Dass ehemalige Sportler als Prüfer agierten oder bei Kontrollen eingeforderte Beläge beim Steuerberater in Bearbeitung waren, irritierte den ehemaligen Casino-General nicht. „Die Finanzen waren immer positiv, es gab auch keine Reklamationen.“ Dass Jungwirth private Behebungen vornahm, so Wallner, sei mit ihm nicht besprochen worden. „Dafür hatte er keine Ermächtigung. Das entspricht nicht meiner Geschäftsordnung.“ Wallner sagte, er habe die Übertragung der Zeichnungsberechtigung für die ÖOC-Konten an Jungwirth einfach von seinem Vorgänger übernommen. „Er war für vieles zuständig, zeichnungsberechtigt. Das braucht nicht schriftlich fixiert werden.“ Eine ÖOC-Richtlinie wurde übrigens erst nach Bekanntwerden der Ungereimtheiten 2009 fixiert.

Damit steht Wallners Aussage im Widerspruch zu Jungwirths Erläuterungen. Ebenso bei den Bonifikationen gibt es Differenzen. Dass der Generalsekretär für Salzburgs Mission „Olympia 2014“ ein Sonderhonorar von 212.000 Euro erhalten haben soll, wies Wallner entschieden zurück. „Einen Bonus gab es doch nur nach den Spielen alle zwei Jahre! Es waren zwei bis drei Gehälter.“ Darüber hinaus wurde „gar nichts“ bezahlt.

Heute folgen weitere Einvernahmen, ein Urteil ist jedoch nicht zu erwarten. Das Gericht muss Jungwirths Stellungnahme, die abgezweigten Beträge mittels Gegenverrechnungen und Einzahlungen rückgeführt zu haben, von Sachverständigen überprüfen lassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.05.2012)

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