Michail Botwinow wegen Falschaussage verurteilt

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Der ehemalige Langläufer und zweifache Olympia-Medaillengewinner soll bei den Doping-Ermittlungen gegen Trainer Walter Mayer gelogen haben. Er beteuert nie bei Humanplasma gewesen zu sein.

Leoben. Der zweifache Olympia-Medaillengewinner Michail Botwinow ist am Mittwoch im Landesgericht Leoben zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der ehemalige ÖSV-Langläufer soll bei den Doping-Ermittlungen gegen Ex-ÖSV-Trainer Walter Mayer gelogen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Entgegen seinen Aussagen vor der Polizei habe sich Botwinow, der mit Österreichs Langlauf-Staffel bei der Nordischen WM 1999 in Ramsau Gold, bei den Winterspielen in Salt Lake City 2002 Silber und in Turin 2006 Bronze gewonnen hat, laut Anklage bei der Wiener Plasmapherese-Station „Humanplasma“ sehr wohl Blut abnehmen lassen. Der ehemalige Profisportler hatte sich am ersten Verhandlungstag am 7. September des Vorjahres für „nicht schuldig“ erklärt und beteuert, nie bei Humanplasma gewesen zu sein.

Der Prozess in Leoben war am 12. Oktober 2011 vertagt worden, weil die ehemalige Weltklasseläuferin Stephanie Graf-Zitny von der Verteidigung als Zeugin beantragt wurde. Da Graf aber auch am Mittwoch nicht vor Gericht erscheinen konnte – sie gab eine Schwangerschaft und gesundheitliche Gründe als Entschuldigung an – und sich der Prozess somit bis August gezogen hätte, kam das Gericht nun zu einem Urteil.

Richter Richard Gollner glaubte Botwinow nicht, sondern schenkte der Aussage des Humanplasma-Geschäftsführers Rudolf Meixner Glauben. Dieser hatte angegeben, Botwinow bei der Blutabnahme gesehen zu haben.

Die vier Monate bedingte Haftstrafe sind auf eine Probezeit von drei Jahren festgesetzt. Die Verteidigung kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.05.2012)

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