Neues Anti-Dopinggesetz bringt schärfere Strafen

Der Ministerrat hat am Mittwoch ein neues Anti-Dopinggesetz beschlossen, das am 1. August in Kraft treten soll. Sportler können weiterhin strafrechtlich nicht belangt werden. Strafbar machen sich jedoch Personen, die Doping bei anderen anwenden bzw. verbotene Substanzen in Verkehr bringen und über eine festgesetzte Menge hinaus besitzen. Für schwere Fälle beträgt die Maximalstrafe fünf Jahre Haft.

Der Strafrahmen kann voll ausgenützt werden, wenn Dopingsubstanzen an Minderjährige abgegeben werden, wenn Gewerbsmäßigkeit oder wiederholte Vergehen vorliegen sowie bei Weitergabe besonders gefährlicher Substanzen.

Explizit einbezogen wird in das Gesetz nun auch Blutdoping. Die Liste der verbotenen Wirkstoffe wurde aus dem entsprechenden UNESCO-Übereinkommen übernommen, das weltweite Gültigkeit hat. Die zuständige Nationale Anti-Doping Agentur muss künftig öffentlich über Sperren berichten.

Zwei Punkte, die in Diskussion waren, kommen nun doch nicht. Dabei handelt es sich um die Kennzeichnung von entsprechenden Arzneimitteln als potenzielle Dopingprodukte sowie um berufsrechtliche Sanktionen für Ärzte, Fitness-Center-Betreiber und Trainer, die mit Dopingprodukten handeln bzw. diese verabreichen. Dieser Passus wurde nach Angaben der SPÖ von der ÖVP abgelehnt. Die Sozialdemokraten hoffen noch auf eine entsprechende Einbeziehung während der parlamentarischen Behandlung.

Bundeskanzler und Sportminister Gusenbauer nannte das Gesetz eine ganz wichtige Angelegenheit: "Wir wollen einen sauberen Sport in Österreich haben." Die gesetzlichen Maßnahmen seien eine absolute Notwendigkeit zum Schutz der Nachwuchssportler.

Sport-Staatssekretär Lopatka erklärte, das Gesetz solle mit 1. August in Kraft treten, denn es sei notwendig, dass man noch vor den Olympischen Spielen ein entsprechendes Signal setze. Gefragt, warum es für Sportler im Fall des Dopings keine strafrechtlichen Konsequenzen gebe, sagte Lopatka, man müsse berücksichtigen, dass Sportler bereits dann als gedopt gelten, wenn sie etwas machen, was bei anderen Personen unter normale Behandlung fällt.

Sportlern würden - wie allen anderen Personen auch - dann strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn sie Dopingmittel in Umlauf bringen, oder Mittel in einem Maß besitzen, das über den persönlichen Gebrauch hinausgeht. Dass es zu keinen berufsrechtlichen Konsequenzen für Ärzte oder Trainer kommen wird, soll sich laut Lopatka bis Herbst ändern. Bis dahin sollen Gespräche mit den Berufsvertretern stattfinden.

(APA)

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