21.11.2009 15:52 | Meine Presse Merkliste0

Doping: Drei weitere Verdächtige in Haft

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Die Dopingaffäre im österreichischen Sport scheint sich immer mehr auszuweiten. Am Donnerstag wurde bekannt, dass neben Ex-ÖSV-Trainer Walter Mayer und Sportmanager Stefan Matschiner drei weitere Verdächtige in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Haft sitzen. Jener Wiener Apotheker, von dem Dopingmittel stammen sollen, wurden unterdessen - nach einer Woche U-Haft - auf freien Fuß gesetzt.

Die jüngsten Festnahmen in der Affäre um Blutdoping und zahlreicher Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz sollen teilweise schon einige Tage zurückliegen, wurden aus ermittlungstaktischen Gründen aber nicht bekanntgegeben. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Bundeskriminalamt wollten am Donnerstagnachmittag die jüngsten Entwicklungen bestätigen. Die Staatsanwaltschaft Wien will aber nähere Einzelheiten am Freitag verlautbaren.

Sportmanager Stefan Matschiner ist seit Mittwochnachmittag in Haft. Der 33-Jährige war zuvor stundenlang von Ermittlern der "SoKo Doping" einvernommen und mit Vorwürfen konfrontiert worden, bis in den Herbst 2008 Blutdoping betrieben und mit laut Anti-Doping-Gesetz verbotenen Substanzen gehandelt zu haben. "Er war kooperativ. Nun muss man verifizieren, ob seine Angaben auch richtig und vollständig sind", so das Bundeskriminalamt. Geständig soll sich Matschiner zur Vornahme von bzw. Beteiligung an Bluttransfers bei Radprofi Bernhard Kohl gezeigt haben. Ob über ihn die U-Haft verhängt wird, wird sich vermutlich erst am Freitag herausstellen.

Unterdessen wurde jener Wiener Apotheker auf freien Fuß gesetzt, der seit über einer Woche in U-Haft gesessen war, weil er Dopingmittel weitergegeben haben soll. Das teilte sein Anwalt Richard Soyer mit. "Damit hat sich der Verdacht relativiert, dass mein Mandant massiv in den Handel mit verbotenen Substanzen verwickelt ist", sagte er.

Die nationale Anti-Doping-Agentur (NADA Austria) kündigte indes an, sich einem möglichen Gerichtsverfahren gegen den Mediziner Andreas Zoubek, der der Weitergabe von Dopingmitteln verdächtigt wird, als Privatkläger anzuschließen. Auf diesem Weg wolle man zu Namen von beschuldigten Sportlern kommen, diese dürfen von der Staatsanwaltschaft nach geltender Rechtslage nämlich nicht an die NADA weitergegeben werden.

(APA)

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