Festplattenabgabe: OGH-Entscheid heizt Debatte neu an

Clemens Fabry
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Laut Höchstgericht kann die Einhebung einer Festplattenvergütung auch jetzt schon rechtmäßig sein. Die Industrie hätte lieber eine „Kulturabgabe“ für alle.

Der Streit um die Einführung einer Festplattenabgabe geht in die nächste Runde. Eine solche Abgabe würde Computer, auch Smartphones, verteuern. Zugute kommen soll sie Urhebern von Musik, Filmen und Programmen. Im Vorjahr wurde eine Entscheidung darüber bis nach den Neuwahlen vertagt, wieder aktuell wurde das Thema durch eine OGH-Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Hewlett-Packard (HP) und der Rechteverwertungsgesellschaft Austro Mechana. Der OGH verwies das Verfahren ans Erstgericht zurück - was weniger brisant klingt, als es ist. Vom Grundsatz her bestätigt das Höchstgericht damit nämlich die Rechtsansicht der Austro Mechana, dass eine solche Abgabe bereits jetzt - aufgrund der bestehenden Regelung für eine sogenannte Leerkassettenvergütung - rechtmäßig sein kann.

OGH: Gericht muss neu prüfen

Die Austro Mechana hat die Festplattenvergütung schon seit 2010 in ihren Tarifen. Sie legte das einseitig fest, nachdem Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer gescheitert waren. Manche Hardwarehersteller akzeptieren das, andere nicht. HP klagte - und hätte damit nach der bisherigen OGH-Judikatur auch gute Erfolgschancen gehabt: Noch 2005 entschied das Höchstgericht gegen eine Festplattenvergütung. Denn Festplatten würden ja „regelmäßig zu einem gewichtigen und nicht zu vernachlässigenden Teil" anders genutzt als zum Speichern von Musik oder Filmen, hieß es damals.

Von dieser Ansicht ging der OGH nun aber ausdrücklich ab: Die technischen Gegebenheiten und Nutzergewohnheiten hätten sich verändert, und es komme auch gar nicht darauf an, ob Festplatten überwiegend zum Speichern von urheberrechtlich geschützten Inhalten dienen. Sondern entscheidend sei, dass sie überhaupt in einem relevanten Ausmaß auch dafür verwendet werden. Dafür stehe Urhebern ein gerechter Ausgleich zu.

Gegenvorschläge von Industrie und AK

Die Initiative „Kunst hat Recht" feiert das als „Meilenstein", Die in der „Plattform für ein modernes Urheberrecht" organisierten Hardwarehersteller warten indes mit einem Alternativvorschlag auf: einer „Kulturabgabe" von 50 Cent pro Haushalt, die die GIS einheben soll. Das würde den Verwertungsgesellschaften jährlich 22 Millionen Euro einbringen, rechnen sie vor. Für diese Idee macht sich auch der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) stark, und ebenso der VIBE (Verein für Internet-Benutzer).

Laut Austro Mechana entspricht das allerdings nicht den europarechtlichen Vorgaben und wäre - weil dann überhaupt alle Haushalte zahlen müssten, auch die, in denen es gar keinen Computer gibt - weniger treffsicher als eine Festplattenabgabe. Letztere könne man sich sogar zurückzahlen lassen, wenn man nachweist, dass man keine urheberrechtlich geschützten Werke speichert (auch wenn das speziell für Privatpersonen in der Praxis schwierig ist). Gewerbliche Nutzer können sich auch vorab freistellen lassen.

Die AK wiederum ruft nach einer grundlegenden Reform. Einfach nur die Leerkassettenvergütung zu einer Festplattenabgabe auszubauen, die generell Speichermedien erfasst, sei eine „Lösung aus der technologischen Steinzeit", sagte Silvia Angelo, Leiterin der AK Wirtschaftspolitik. Das „bestrafe" Konsumenten, die nur private Fotos auf ihrem PC haben oder die Musik, Filme und Programme regulär gekauft haben und dann dafür doppelt zahlen müssen. Statt dessen solle ein neues Urheber-Vertragsrecht mit neuen Vergütungsformen geschaffen werden.

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