„Verfassungsdienst hat falsche Modelle geprüft“

Bildagentur Waldhäusl
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Ein Gutachten lässt an vorgeschlagenen Alternativen zur Festplattenabgabe kein gutes Haar. Das ruft nun die Gegner der Abgabe auf den Plan.

Kürzlich wurde ein Gutachten des Verfassungsdienstes bekannt, wonach die diskutierten Alternativen zur Festplattenabgabe - etwa eine Vergütung für Breitbandanschlüsse - nicht sinnvoll seien, weil sie die Falschen treffen würden. In Auftrag gegeben hatte es Kulturminister Josef Ostermayer, der eine Festplattenabgabe befürwortet.

Dazu meldete sich nun Thomas Schöfmann, Sprecher der „Plattform für ein modernes Urheberrecht", zu Wort: „Ich begrüße sehr, dass Kulturminister Ostermayer sich mit den Alternativen der Festplattenabgabe auseinandersetzt. Der Verfassungsdienst hat allerdings die falschen Modelle geprüft", meint er. So sei der von der Plattform vorgeschlagene „Kulturbeitrag" in dem Gutachten gar nicht zur Sprache gekommen. Überholt sei das Gutachten auch insofern, als es „noch vor dem letzten EuGH-Urteil erstellt wurde, das eine Festplattenabgabe massiv in Frage gestellt hat".

"Wahrscheinlich verfassungswidrig"

Dieses Urteil besagt im Wesentlichen, dass die Abgabe nur eine Vergütung für erlaubte Privatkopien ist und nicht auch quasi als „Schadenersatz" für Raubkopien eingehoben werden darf. Manche leiten daraus das faktische Aus für die Festplattenabgabe ab: Es gebe nämlich auf den Datenträgern von Privatpersonen kaum erlaubte Gratis-Kopien, die dadurch abzugelten wären. Die Befürworter dieser Vergütungsform sehen das allerdings anders.

Schöfmann hält indes die Festplattenabgabe für „wahrscheinlich verfassungswidrig, da sie gegen das Sachlichkeitsgebot verstößt". Es sei daher notwendig, „endlich ernsthaft über Alternativen zu diskutieren".

(red.)

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