Abgabe auf Festplatten: Urteil heute

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EuGH entscheidet in einem Streitfall aus Dänemark.

Wien. Heute, Donnerstag, soll eine grundlegende Entscheidung des EuGH in Sachen Festplattenabgabe fallen. Es geht um den Streitfall zwischen der dänischen Verwertungsgesellschaft Copydan und Nokia wegen einer Abgabe auf Mobiltelefonspeicher (C-463/12).

Erwartet wird, dass der EuGH endlich die Frage klärt, für welche Arten von Privatkopien laut EU-Recht eine Festplattenabgabe vorgeschrieben werden darf bzw. muss. Das wäre auch für Österreich richtungsweisend. Eine der Fragen, die dem EuGH diesbezüglich vorgelegt wurden, betrifft entgeltliche, lizenzierte Inhalte. Also etwa Musik, für deren Download man bereits gezahlt hat. Sind Privatkopien, die man davon macht, dem Inhaber der Urheber- bzw. Lizenzrechte nochmals durch eine Festplattenabgabe abzugelten?

„Keine doppelte Abgeltung“

Im Schlussantrag des Generalanwalts heißt es dazu, dass laut EU-Recht keine Vergütung auf Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch vorzusehen ist, wenn diese Vervielfältigungen von den Rechtsinhabern ausdrücklich gestattet sind und dafür bereits ein Entgelt gezahlt wurde „oder eine andere Form des gerechten Ausgleichs erfolgt ist“.

Auch das Thema Kopierschutz wird in dem Urteil behandelt werden müssen. Dazu meinte der Generalanwalt, dass wirksame technische Schutzmaßnahmen, die die Inhaber von Urheber- oder Lizenzrechten anwenden, der Erhebung einer Festplattenabgabe nicht entgegenstehen. Auf die Höhe der Abgabe, die ja einen „gerechten Ausgleich“ für legale Kopien darstellen soll, hätte es aber sehr wohl Auswirkungen, in welchem Ausmaß Kopierschutz verwendet wird.

Laut dem Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperten Lukas Feiler würden letztlich nur Privatkopien von CDs übrig bleiben, für die die Abgabe anfalle. Denn alles andere dürfe entweder legal nicht kopiert werden, oder man habe ohnehin schon dafür gezahlt. Immer vorausgesetzt, der EuGH folgt der Rechtsansicht des Generalanwalts – was zwar oft, aber nicht immer der Fall ist. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.03.2015)

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