Lex Google: „Da wird kein Geld fließen“

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Der Entwurf der Urheberrechts-Novelle sieht auch das lang geforderte Lizenzrecht für Verlage vor, das Suchmaschinen wie Google zur Kasse bitten soll. Rechtsexperte Nikolaus Forgó hält die Regelung für verfehlt.

Die Presse: LKulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) nennt die Urheberrechts-Novelle einen Weg zu einem „zeitgemäßen Urheberrecht“. Wie sehen Sie das?

Nikolaus Forgó: Ich sehe das nicht so. Es ist der Versuch ein paar Probleme, über die seit Jahren diskutiert wird, ganz schnell aus der politischen Debatte zu kriegen. Ich bin sicher, dass das nicht erfolgreich sein wird, weil man sich über die Folgen literarisch und prozessual mehrere Jahre austauschen wird.

Welche prozessualen Folgen wird es haben?

Es wird zu klären sein, wer überhaupt Begünstigter des Gesetzes ist. Genauso die Frage, inwiefern die eingeführte Pflicht, dass nur eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft die Ansprüche für alle Medien geltend macht, dazu führt, dass man privatautonom nicht auf dieses Recht verzichten kann. Offen ist auch, ob es wettbewerbs- oder kartellrechtliche Folgen geben wird, wenn Google und andere Anbieter daraufhin bestimmte Presseinhalte nicht mehr listen werden. Oder die Frage, ob nicht die gesamte Novelle notifizierungspflichtig gewesen wäre und der Kommission hätte vorgelegt werden müssen. Oder oder oder.

Hat Österreich Lehren aus dem missglückten Leistungsschutzrecht in Deutschland gezogen? Dort wurde das Leistungsschutzrecht 2013 eingeführt, bis heute ist kein Geld geflossen, große Medienhäuser wie Axel Springer erlaubten dann Google doch wieder die unentgeltliche Nutzung ihrer Textteile.

Man hat zwei Dinge anders als in Deutschland gemacht: Die Ansprüche aller Medien sollen über eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden, und auch für kleinste Textteile (Snipets) muss bezahlt werden. Ich sehe darin aber eine Verschlechterung. Wenn Google weiterhin die Politik fährt, auf keinen Fall für so etwas zu bezahlen, dann gibt es nur mehr eine Option für den Suchmaschinenanbieter, nämlich die Komplettauslistung aller österreichischen Medien, weil eben nicht einmal mehr Snipets zulässig sind. Zudem hat der österreichische Gesetzgeber vergessen klarzustellen, ob Verlage trotz der Verwertungsgesellschaften-Pflicht sagen können, ich möchte keine Ansprüche geltend machen.

So wie das in Deutschland einige Verlage getan haben?

Weil die deutschen Verlage relativ schnell verstanden haben: In dem Moment, in dem sie in der Suchmaschine nicht mehr vorkommen, geht der Traffic auf ihren Webseiten zurück und damit die Einnahmen.

Würde das Leistungsschutzrecht den Verlagen viel Geld bringen?

Das weiß niemand, weil keine Beträge im Gesetz stehen. Aber ich glaube, dass die Grundannahme des Gesetzes falsch ist: Da wird kein Geld fließen. Die Konsequenz wird sein, dass die Suchmaschinenanbieter darauf verzichten werden, österreichische Medien weiter zu listen. Da wünsche ich den österreichischen Medien mit dem zehn Mal so großen deutschen Markt viel Spaß im Durchdringen mit den eigenen Produkten.

Wie würde denn ein gutes Leistungsschutzrecht aussehen?

Die Grundlegitimation für ein Leistungsschutzrecht besteht darin, dass jemand erheblich investieren muss, um Werke zu schaffen. Das trifft beim Datenbankhersteller und Tonträgerhersteller zu, bei einem Presseverleger ist das schon deshalb falsch, weil der zwar viel Geld investieren muss, um seine Erzeugnisse herzustellen, aber niemand zwingt ihn, diese im Internet frei zugänglich zu machen. Deswegen erschließt sich mir nicht, warum man ein Leistungsschutzrecht braucht. Außer in der Erwartung, dass man damit Einnahmen generiert.

Ist es sinnvoller, dass sich Medienunternehmen von Google Millionensummen für Innovationen zahlen lassen?

Was man von Anbietern wie Google lernen kann, ist der Umgang mit disruptiven Technologien. Ich weiß nicht, ob es eine gute Idee ist, die 150 Millionen Euro zu nehmen. Aber es ist sicher richtig, sich mit der Realität auseinanderzusetzen, dass journalistische Inhalte wesentlich durch Suchmaschinen verbreitet werden und es daher strategisch nicht klug ist, einen der Verbreitungskanäle vor die Option zu stellen, entweder viel Geld zu bezahlen oder diesen Kanal zu schließen.

Die Urheberrechtsnovelle enthält auch die Festplattenabgabe auf „Speichermedien jeder Art“. Damit wird nun künftig also auch beim Kauf von Smartphones oder Tablets und sonstigen Speichermedien ein Extra-Betrag eingehoben und über Verwertungsgesellschaften an die Urheber abgelegt. Das ist nichts Neues, nur eine Erweiterung der Medien.

Auch da gibt es viele strittige Punkte, ob etwa auch Geräte in denen Festplatten oder ähnliche Datenspeicher verbaut sind, auch abgabepflichtig sind oder nicht. An sich ist es eine Erweiterung eines jahrzehntealten Satzes und das ist auch nicht wahnsinnig innovativ. Weil die Bedeutung von Speichermedien und die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte über den Kauf von Speichermedien eher nach 1970 klingt als 2020.

Wie sinnvoll ist es, dass man die Abgabe als Konsument künftig sogar zurückfordern kann, wenn man beweisen kann, dass man das Trägermedium nicht für Kopien von Werken anderer nutzen?

Das ist nur folgerichtig, weil die Abgabe ja für die Herstellung von Privatkopien und wenn es die nicht gibt, gibt es auch keine Abgabe. Und es sind auch zahllose kleine und mittlere Unternehmen betroffen sind, die ja auch Speichermedien erwerben und damit typischerweise gerade keine urheberrechtlich geschützten Inhalte vervielfältigen, sondern diese erst schaffen – und aus deren Sicht, ist das natürlich eine weitere Zumutung.

Die verantwortlichen Politiker sagen, Kunstschaffende würden nun „eine faire Vergütung für ihre Leistungen“ bekommen. Ist das so?

In Bezug auf die Festplattenabgabe ist das unbewiesen. Ich halte es für kein taugliches Instrument zur Schaffung von fairen Vergütungen, weil man jetzt z.B. einfach ins Gesetz schreibt, dass die Urheber „angemessen“ zu beteiligen sind. Aber was das konkret heißt, sagt der Gesetzgeber leider nicht. Die Priorität wäre gewesen, wie ein Urhebervertragsrecht in Österreich aussehen könnte. Das ist nicht passiert.

Wird das Gesetz so kommen?

Offensichtlich ist die strategische Überlegung dahinter gewesen, dass man das mit Gewalt durchpresst. Gleichzeitig ist es offenbar gelungen, alle Betroffenen nachhaltig frustriert zurückzulassen. Ich habe bisher niemanden gefunden, der gesagt hätte, das ist eine sinnvolle Novelle.

Die Novelle hebt auch die bisher automatische Weitergabe von Filmrechten („cessio legis“) in Österreich auf. Ist zumindest das geglückt?

Das war ja europarechtlich vorgegeben. Da gibt es eine EuGH-Entscheidung, die umzusetzen ist. Dass das auf der Agenda steht, ist jedenfalls richtig und prinzipiell auch gut.

Nikolaus Forgó, geb. 1968 in Wien, Experte für Rechtsinformatik und Römisches Recht, Professor an der Leibniz-Universität Hannover, Honorarprofessor an der Universität Wien und Gründer des postgradualen Lehrgangs für Informationsrecht und Rechtsinformation in Wien.

Die Bundesregierung hat am 2. Juni eine Novelle für das Urheberrecht eingebracht, die u.a. die Erweiterung der Festplattenabgabe auf "Speichermedien aller Art" vorsieht und ein Zeitungsverlagen ein Leistungsschutzrecht (ein Lizenzrecht) gegenüber jenen Suchmaschinenanbietern einräumt, die Ausschnitte ihre Texte nutzen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Juli beschlossen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.06.2015)

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