Facebook-Sammelklage: OGH entscheidet über Zulässigkeit

Max Schrems
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Das OLG hatte in zweiter Instanz entschieden, dass Max Schrems als "Verbraucher" seine Ansprüche in Wien einbringen kann, jedoch die Möglichkeit einer Sammelklage verneint.

Im Fall der Sammelklage von Max Schrems gegen Facebook wegen angeblicher Datenschutzverletzungen des sozialen Netzwerks hatten beide Seiten Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien eingelegt. Nun wird der Oberste Gerichtshof über die Zulässigkeit der Musterklage und ob eine Sammelklage möglich ist entscheiden, hieß es am Montag in einer Mitteilung von "europe vs. facebook".

Das OLG hatte in zweiter Instanz zwar entschieden, dass Schrems als "Verbraucher" seine eigenen Ansprüche in Wien einbringen kann, jedoch aus prozessrechtlichen Gründen die Möglichkeit einer Sammelklage verneint. Beide Seiten hatten dagegen Rechtsmittel eingelegt, worüber nun der OGH entscheiden wird müssen.

Schrems will nämlich auch tausende Ansprüche anderer gleichartig betroffener Facebook-Nutzer in das Verfahren mit einbeziehen. "Es wäre wenig sinnvoll, die genau gleichen Fälle als tausende Einzelklagen einzubringen - was man natürlich immer noch tun könnte. Wir glauben daher, eine Sammelklage ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern die einzig sinnvolle Vorgehensweise bei tausenden gleich gelagerten Fällen." Facebook vertritt jedoch weiterhin die Auffassung, dass die gesamte Klage in Wien nicht zulässig sei.

"Wie es mit der Sammelklage weiter geht, wird nun der OGH entscheiden müssen, der die Sache auch dem EuGH vorlegen könnte", so Arndt Eversberg, Vorstand der Roland ProzessFinanz, die das Verfahren finanziell unterstützt. "Wenn der österreichische OGH oder der EuGH diese Klage zulässt, hat Max nach der Entscheidung zum 'Safe Harbour' ein zweites Mal die Möglichkeit, ein bisschen Rechtsgeschichte zu schreiben."

Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist Anfang des kommenden Jahres zu rechnen. Das Urteil wird schriftlich und ohne vorherige Verhandlung ergehen. Sobald der Umfang der Zulässigkeit entschieden ist, soll das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen das inhaltliche Verfahren aufnehmen, hieß es von "europe vs. facebook".

(APA)

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